Projekte zum kommunalen Energiemanagement

Informationen

Die Einführung eines kommunalen Energiemanagements wird seit 2022 mit 70 bis 90 % der Personal- und Sachkosten über die Kommunalrichtlinie des Bundes gefördert.

Die SAENA unterstützt sächsische Kommunen bei der Einführung eines systematischen Energiemanagements nach dem länderübergreifendem Qualitätsstandard Kom.EMS und führt dazu seit 2012 gemeinsame Projekte mit mehr als 60 sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen durch.

Die SAENA bietet sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen im Rahmen der Projekte weiterführende Unterstützung, die unter anderen die Schulung kommunaler Mitarbeitender zu Energiemanagern und Energietechnikern und eine Umsetzungsbegleitung nach Kom.EMS beinhaltet - einem speziell für kommunale Verwaltungen entwickelten Managementsystem.

Netzwerkarbeit

Ratsbeschluss

Voraussetzung für ein dauerhaft funktionierendes Energiemanagement und für die Förderung über die Kommunalrichtlinie ist ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums über den Aufbau und beabsichtigten dauerhaften Betrieb eines Energiemanagements. Die SAENA stellt einen Muster-Ratsbeschluss sowie Präsentationsfolien zur Verwendung zur Verfügung.

Organisation Energiemanagement in der Verwaltung

Die richtigen Personen sowie die Organisation von Energiemanagement als Querschnittsaufgabe der Verwaltung sind wesentliche Erfolgsfaktoren für ein reibungslosund dauerhaft funktionierendes Energiemanagement und das Erreichen von Einsparungen. Besonders für größere Verwaltungen und Zusammenschlüsse von Kommunen ist es daher empfehlungswert vor der Ausschreibung der geförderten Personalstellen eine Grobstruktur für das Energiemanagement zu entwerfen und dabei alle betroffenen Stellen, wie Liegenschaftsmanagement, Hochbauamt, Kämmerei, Personalamt einzubinden. Nutzen Sie dafür die Expertise der SAENA und die Arbeitshilfen im Wissensportal des Kom.EMS unter www.komems.de.

Zweckvereinbarung für kommunale Zusammenschlüsse

Kleinere Kommunen können sich zur Einführung eines Energiemanagements zusammenschließen und den Aufwand für Förderantragstellung, Finden von Fachpersonal und Umsetzung gemeinsam besser schultern. Sind die Partner gefunden und der Förderantrag gestellt, sollten Regeln für die Umsetzung geklärt werden. Die Muster-Zweckvereinbarung für kommunale Zusammenschlüsse kann dabei unterstützen.

Förderantrag Kommunalrichtlinie

Förderanträge werden beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt. Bei der Antragsstellung sind einzureichen:

  • eine Vorhabenbeschreibung
  • ein easy-Online-Antrag 4.1.2. Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
  • Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums über den Aufbau und beabsichtigten dauerhaften Betrieb eines Energiemanagements

Die SAENA stellt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Antragsprozess und passende Muster-Vorlagen zur Verfügung, die den Förderantrag deutlich vereinfachen. 

Die Muster-Vorlagen sind für die beiden möglichen Phasen Implementierung KEM (1) und Erweiterung KEM (2) unterteilt und für jeweils drei verschiedene Größenklassen von Kommunen verfügbar.

Unterlagen der Phase 1 "Implementierung" eignen sich für Antragsteller, die noch kein Energiemanagement eingeführt haben. Unterlagen der 2 "Erweiterung" eignet sich für Antragsteller, deren bestehendes Energiemanagement maximal ein Drittel des Wärmeverbrauchs der Liegenschaften abdeckt. 

Nach Absenden des Online-Antrags ist dieser auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zusammen mit der Vorhabenbeschreibung sowie dem Beschluss innerhalb von 2 Wochen postalisch an den Projektträger einzusenden.

Schritt-für-Schritt Anleitung zum Förderantrag

Nutzen Sie die Schritt-für-Schritt Anleitung für die Erstellung Ihres Antrags zur Förderung des Energiemanagements über die Kommunalrichtlinie.

Muster-Vorlagen für die Implementierung KEM

Muster-Vorlagen für Gemeinden und kleinere Städte mit einem Personalbedarf von 50 % einer Vollzeitstelle oder mehr (anzupassen).

Muster-Vorlagen für Städte ab 10.000 Einwohner und Landkreise mit einem Personalbedarf von mindestens einer Vollzeitstelle (100 %). Maximal förderfähig sind zwei Vollzeitstellen (200 %).

Was wird gefördert?

Über den Fördergegenstand 4.1.2 „Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ können Fachpersonal, externe Beratung, Software, Messtechnik und Weiterqualifizierungen gefördert werden.

Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu 36 Monate. Die Förderquote beträgt 70 % bzw. 90 %*.

*Besonders attraktiv ist die Richtlinie für Antragstellende aus Braunkohlerevieren und finanziell schwache Kommunen durch eine erhöhte Förderquote von 90 % statt 70 %. In Sachsen zählen hierzu alle Kommunen in den Landkreisen Leipzig, Nordsachsen, Bautzen, Görlitz sowie die Stadt Leipzig.

Unterlagen Erweiterung eines Energiemanagement-Systems

Sie möchten ein bestehendes Kommunales Energiemanagement erweitern? Auch dann stehen für Sie je nach Ihrer Ausgangslage und Ihrem Vorhaben verschiedene Musterunterlagen zur Verfügung. Diese sind:

  • Vorhabenbeschreibung (Excel-Pflichtformular)
  • Easy-Online Dateien (.xml)
  • Weitere Informationen

Die Vorhabenbeschreibung (Pflichtformular) und die Easy-Online Datei (.xml) gibt es jeweils für unterschiedliche Ausgangslagen und Vorhaben. Diese Varianten sind:

  • Erweiterung KEM für kleine Kommune (50 % Stelle)
  • Erweiterung KEM für Kommune (100 % Stelle)
  • Erweiterung KEM für einen Zusammenschluss von Kommunen (100 % Stelle)