Radonkarte

Radonberatung

Sie sind Arbeitgeber und haben Räume in Erd- bzw Kellergeschossen, in denen sich Ihre Mitarbeiter länger aufhalten? Sie haben erhöhte Radonkonzentrationen gemessen? Unsere Berater zeigen Ihnen baufachliche Möglichkeiten auf, diese Situation zu verbessern.

Radonvorsorgegebiete

Seit 2018 besteht für Bauplaner die Verpflichtung den Schutz vor Radon in Gebäuden zu berücksichtigen (§ 123 StrlSchG). Des Weiteren wurden im Dezember 2020 Radonvorsorgegebiete entsprechend § 121 StrlSchG für Sachsen veröffentlicht. Daraus ergibt sich zunehmend ein Beratungsbedarf für Betroffene.

Für allgemeine Fragen zur Radioaktivität, zu Radon und spezifische Fragen zur Radonmessung steht in Sachsen die Radonberatungsstelle der BfUL zur Verfügung.

Die SAENA bietet schwerpunktmäßig eine Initialberatung zu baufachlichen und gebäudetechnischen Möglichkeiten des Radonschutzes sowie den vorhandenen Synergien mit der Energieeffizienz beim Neubau und vor allem bei der Sanierung von Bestandsgebäuden an. Insbesondere Radonschutzmaßnahmen im Gebäudebestand stellen, neben der Gebäudedichtheit im Grenzbereich luftberührter Bereich/erdberührter Bereich und der Belüftung bzw. Lüftungstechnik, eine besondere Herausforderung dar.

 

Beratung

Was bietet die baufachliche Initialberatung der SAENA?

kostenfreie Beratung
- zur Radonsituation in Sachsen
- zu Pflichten von Gebäudeerrichtern den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren
- Pflichten von Arbeitgebern zu Messung in Radonvorsorgegebieten
- zu baulichen Möglichkeiten der Verhinderung bzw. Minimierung von Radon in Häusern
Wir bieten Beratung
- an allen Werktagen telefonisch oder per E-Mail
- nach Vereinbarung in individuellen persönlichen Beratungsterminen, auch online

Informationsbroschüren des Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Um-welt und Landwirtschaft, u.a.:
- Radonschutzmaßnahmen - Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten
- Leitfaden zur Minderung der Radioaktivitätskonzentration in Denkmalgeschützten Gebäuden

 

Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen

Wichtige Fragen beantwortet

Wo kann ich Messgeräte bestellen

Ansprechpartner

Detlev Liebich

Energieeffizientes Bauen/Radonberatung

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3184 anrufen

Radon am Arbeitsplatz

Die Messergebnisse sind da - wie geht es weiter? Antworten erhalten Sie im nachfolgenden Vortrag.

  • Katrin Ullrich, IHK Dresden -
    Moderation
  • Dr. Thomas Heinrich, Staatl.Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft -
    Umgang mit Messgergebnissen, rechtliche Grundlagen
  • Stefan Vetter, SAENA -
    Referenzwert überschritten - Praktisches Vorgehen

Teilnehmer für Messstudie gesucht

Sie betreiben Arbeitsplätze im KG oder EG für die keine gesetzliche Radon-Messpflicht besteht? Nutzen Sie das kostenfreie Angebot an einer Studie des BfS teilzunehmen!

Hintergrund dieses Angebotes

Die fachlichen Berührungspunkte und Parallelen beim radonsicheren und energieeffizienten Bauen und Sanieren bewog das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft die baufachliche Kompetenz in diesem Zusammenhang bei der SAENA auszubauen.

Weitere Informationen zu Radon in Sachsen

BfUL_Radonberatung

Radonberatungsstelle und Messungen

Für allgemeine Fragen zur Radioaktivität, zu Radon und spezifische Fragen zur Radonmessung steht in Sachsen die Radonberatungsstelle der BfUL zur Verfügung.

Beratungsstelle BfUL
Sachsen_Gruen

Ansprechpartner in Sachsen

Ihre Ansprechpartner zum Thema Radon in Sachsen...

Mehr dazu
LfULG_ZuständigeStelle

Radon am Arbeitsplatz

Zuständige Behörde und Ansprechpartner zur Thematik Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen ist das Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

LfULG Radon am Arbeitsplatz