
Radonberatung
Sie sind Arbeitgeber und haben Räume in Erd- bzw Kellergeschossen, in denen sich Ihre Mitarbeiter länger aufhalten? Sie haben erhöhte Radonkonzentrationen gemessen? Unsere Berater zeigen Ihnen baufachliche Möglichkeiten auf, diese Situation zu verbessern.

Seit 2018 besteht für Bauplaner die Verpflichtung den Schutz vor Radon in Gebäuden zu berücksichtigen (§ 123 StrlSchG). Des Weiteren wurden im Dezember 2020 Radonvorsorgegebiete entsprechend § 121 StrlSchG für Sachsen veröffentlicht. Daraus ergibt sich zunehmend ein Beratungsbedarf für Betroffene.
Für allgemeine Fragen zur Radioaktivität, zu Radon und spezifische Fragen zur Radonmessung steht in Sachsen die Radonberatungsstelle der BfUL zur Verfügung.
Die SAENA bietet schwerpunktmäßig eine Initialberatung zu baufachlichen und gebäudetechnischen Möglichkeiten des Radonschutzes sowie den vorhandenen Synergien mit der Energieeffizienz beim Neubau und vor allem bei der Sanierung von Bestandsgebäuden an. Insbesondere Radonschutzmaßnahmen im Gebäudebestand stellen, neben der Gebäudedichtheit im Grenzbereich luftberührter Bereich/erdberührter Bereich und der Belüftung bzw. Lüftungstechnik, eine besondere Herausforderung dar.

Was bietet die baufachliche Initialberatung der SAENA?
kostenfreie Beratung
- zur Radonsituation in Sachsen
- zu Pflichten von Gebäudeerrichtern den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren
- Pflichten von Arbeitgebern zu Messung in Radonvorsorgegebieten
- zu baulichen Möglichkeiten der Verhinderung bzw. Minimierung von Radon in Häusern
Wir bieten Beratung
- an allen Werktagen telefonisch oder per E-Mail
- nach Vereinbarung in individuellen persönlichen Beratungsterminen bei uns oder online
Informationsbroschüren des Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, u.a.:
- Radonschutzmaßnahmen - Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten
- Leitfaden zur Minderung der Radioaktivitätskonzentration in Denkmalgeschützten Gebäuden
Durch Qualitätssicherung anerkannte Anbieter von Messungen finden Sie beim BfS.
Verweisliste
- Pflichten des Gebäudeerrichters
- Pflichten von Arbeitgebern
- Radonschutzmaßnahmen - Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten
- Leitfaden zur Minderung der Radioaktivitätskonzentration in Denkmalgeschützten Gebäuden
- Anerkannte Anbieter von Messungen
- Bundesamt für Strahlenschutz - BfS
- Strahlenschutzgesetz
- Strahlenschutzverordnung
Radon am Arbeitsplatz
Die Messergebnisse sind da - wie geht es weiter? Antworten erhalten Sie im nachfolgenden Vortrag.
- Katrin Ullrich, IHK Dresden -
Moderation - Dr. Thomas Heinrich, Staatl.Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft -
Umgang mit Messgergebnissen, rechtliche Grundlagen - Stefan Vetter, SAENA -
Referenzwert überschritten - Praktisches Vorgehen
Teilnehmer für Messstudie gesucht
Sie betreiben Arbeitsplätze im KG oder EG für die keine gesetzliche Radon-Messpflicht besteht? Nutzen Sie das kostenfreie Angebot an einer Studie des BfS teilzunehmen!
Hintergrund dieses Angebotes
Die fachlichen Berührungspunkte und Parallelen beim radonsicheren und energieeffizienten Bauen und Sanieren bewog das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft die baufachliche Kompetenz in diesem Zusammenhang bei der SAENA auszubauen.