Finanzierung

Geldscheine

Einen wesentlichen Bestandteil in der Vorbereitung eines Bauprojektes stellt die Finanzierung dar. Grundlage für eine Finanzierungsplanung ist die Höhe des zur Verfügung stehenden Eigenkapitals sowie die möglichst genaue und vollständige Erfassung aller in Betracht zu ziehenden Kosten. Durch kritische Vergleiche einzelner Finanzierungsanbieter sowie die Kombination verschiedener Finanzierungsbausteine lässt sich deutlich Geld sparen. Die Konditionen der Finanzierung sind ständig in Bewegung. Hier ist es ratsam, sich umfassend über die aktuellen Bedingungen zu informieren.

Inhaltsverzeichnis:

Grundlagen
Finanzierungsbausteine
Finanzierungsunterlagen
Finanzierungskonditionen
Individuelle Finanzierungsstrategie

Grundlagen

Die meisten Finanzierungen setzen sich aus den Bausteinen

  • Eigenkapital (Guthaben, Wert des Grundstückes, Eigenleistungen),
  • Hypotheken- und Grundschulddarlehen und
  • Bausparmitteln zusammen, wobei jeweils eine Dreiteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Bereiche als optimal angesehen wird.

Die spätere monatliche Belastung (Summe aus Darlehenszinsen und Darlehenstilgung sowie erforderliche Rücklagen) sollte bei eigengenutzten Immobilien so gewählt werden, dass diese in etwa der Größenordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Je nach persönlicher finanzieller Situation sollten auch Sondertilgungen möglich sein. Die Höhe der tragbaren Belastung wird im Wesentlichen durch die Höhe des monatlichen Netto-Haushaltseinkommens bestimmt. Zu den monatlichen Ausgaben zählen die resultierenden Kosten aus dem Erwerb/der Finanzierung sowie die Lebensunterhaltskosten. Es sollte noch ein Spielraum für die Bildung von Rücklagen für unvorhersehbare Ausgaben vorhanden sein.

Beispiel:
Wenn Sie derzeit zur Miete wohnen, die Miete und sonstige Ausgaben vom Netto-Haushaltseinkommen problemlos bezahlen können, kann die monatliche Kaltmiete bzw. Vergleichsmiete als Rückzahlsumme für den ggf. erforderlichen Kredit angesetzt werden. Es ist zu empfehlen, den Rahmen auszuschöpfen und bei dem gegenwärtig niedrigen Zinsniveau den Tilgungsanteil hochzusetzen. Hiermit kann die Kreditlaufzeit herabgesetzt werden und die Gesamttilgungssumme erheblich gesenkt werden.

monatl. Betrag jährl. Summe Darlehenslaufzeit Tilgungsanteil    Gesamtsumme
für Zins und Tilgung    im 1. Jahr   
666,70 € 8.000,44 € 35a 2,00 % 280.015,46 €
853,67 € 10.244,09 € 25a 3,12 % 256.102,19 €
1.297,09 € 15.565,09 € 15a  5,78 % 233.476,42 €

Tab. 3 Beispiel; Kredithöhe: 200.000 €, Zinssatz: 2,0 %, Annuitätendarlehen

> max. rechnerische Ersparnis von ca. 46.540 € bei einer Tilgungsdifferenz von 3,78 % möglich
> monatliche Belastung und finanzielle persönliche Situation beachten!

Üblicherweise lassen sich die Kreditzinsen über einen längeren Zeitraum festschreiben (in der Regel 10 Jahre). In den meisten Fällen wird dies jedoch nicht ausreichen, um die Kreditsumme vollständig zurückzubezahlen. Ein bis zwei Jahre vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit ist es deshalb ratsam, sich über eine Anschlussfinanzierung (ggf. Ablösung der Restkreditsumme durch einen anderen Kredit) zu informieren. Die ausgewählte Bank oder unabhängige Finanzberater stehen gern beratend über die Möglichkeiten zur Seite. Banken und Finanzierungsunternehmen bieten auch Online-Rechner an.

Finanzierungsbausteine

Die Gestaltung einer Finanzierung ist vielfältig und setzt sich in der Regel aus mehreren hier genannten Komponenten zusammen. Es soll keine Finanzierungsberatung erfolgen, sondern lediglich ein Überblick über mögliche Finanzierungsbausteine gegeben werden.

Eigenmittel bzw. Eigenkapital setzen sich aus Guthaben (z.B. Barmittel, Sparguthaben, Wertpapiervermögen, Versicherungsguthaben, Bausparguthaben etc.), dem Wert des Grundstückes und Eigenleistungen zusammen. Eigenleistungen sind im Rahmen des Finanzierungsplanes mit dem Betrag anzusetzen, der für eine entsprechende Ausführung durch ein Unternehmen zu bezahlen wäre.

Bankdarlehen von Kreditinstituten sind Hypotheken- und Grundschulddarlehen, die als Darlehen mit festem und variablem Zinssatz, als Ratendarlehen (die Tilgung bleibt gleich, die Rate sinkt bei zunehmender Abzahlung) oder Annuitätendarlehen (Tilgung steigt bei zunehmender Abzahlung, die Rate bleibt gleich) vergeben werden.
Die Sicherung des Darlehens erfolgt durch die Eintragung des Grundpfandrechtes im Grundbuch. Bei der Auswahl eines Darlehens sind die wichtigsten Kriterien die Zinshöhe, die Dauer der Zinsfestschreibung und ein eventueller Abschlag vom Auszahlbetrag (das sogenannte Disagio). Die Zinsen können für einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren oder 15 Jahren festgeschrieben werden. Generell gilt, je länger die Zinsfestschreibung desto höher fallen die Zinsen aus. Das Risiko der 15-jährigen Bindefrist ist auch gering, da dem Darlehensnehmer gemäß BGB stets ein ordentliches Kündigungsrecht nach 10 Jahren zusteht. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung wird über den Zinssatz neu verhandelt bzw. ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Wechsel des Kreditinstitutes möglich (Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung). Die Kosten für eine erneute Grundbuchbestellung sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen.
Viele Darlehensgeber bieten Sondertilgungen (bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtkreditsumme) oder Zinsanpassungen ohne Mehrkosten an. Das sollte bereits im Finanzierungsgespräch thematisiert werden, denn bei geänderten finanziellen Möglichkeiten in der Zukunft kann dies hilfreich sein. Von den Banken und Sparkassen werden auch Darlehen mit variablen Zinssätzen, die sich nach der Entwicklung des Kapitalmarktzinses richten, angeboten. Wann und in welchem Umfang die Anpassung erfolgt, wird im Kreditvertrag festgelegt. Im Gegensatz zu Darlehen mit festen Zinssätzen können solche Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung getilgt werden.
In den meisten Fällen wird das Hypothekendarlehen als Annuitätendarlehen mit gleichbleibender Rate aufgenommen. Diese setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Dabei ist anfangs der Tilgungsanteil gering und mit zunehmender Vertragslaufzeit reduziert sich der Zinsanteil zugunsten der Tilgung. Niedrige Zinsen ermöglichen eine höhere Tilgungsrate als das üblicherweise häufig angesetzte eine Prozent. Je höher die Tilgungsrate ist, desto kürzer ist die Laufzeit. Zu beachten ist, dass in der Regel nach Vertragsabschluss ab einem bestimmten Zeitpunkt Bereitstellungszinsen verlangt werden (Zinsen für Bereithaltung der Gelder von der Darlehenszusage bis zur Auszahlung).
Eine noch zu erwähnende Variante von langfristigen Darlehen ist das Festdarlehen – ohne Tilgung werden während der Laufzeit laufend Zinsen gezahlt. Nach Vertragsablauf wird die Kreditsumme in einer Summe zurückgezahlt, z.B. durch eine dann fällige Lebensversicherung.

Ein Bauspardarlehen ist ein Annuitätendarlehen auf das ein Darlehensnehmer, der über mehrere Jahre (mindestens 7 Jahre) einen Bausparvertrag besparte und die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt, Anspruch hat. Die Höhe des Bauspardarlehens ist von der Bausparsumme und dem gewählten Bauspartarif des Anbieters abhängig. Da die Konditionen viele Jahre vorher bereits vereinbart wurden, wird der Sparer oft von der realen Finanzmarktentwicklung eingeholt. In Hochzinsphasen kann ein günstig vereinbarter Zinssatz Vorteile bringen, bei später sinkenden Zinsen kann es sinnvoller sein, doch auf ein Marktdarlehen zurückzugreifen und weiter zu sparen. Das Darlehen darf ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Mit einem Bausparvertrag können Vergünstigungen, wie die staatliche Wohnungsbauprämie bzw. die Arbeitnehmersparzulage, in Anspruch genommen werden.

Nach Vertragsabschluss bekommt der Kunde das Darlehen zur Finanzierung der Immobilie sofort ausgezahlt. Mit den ab diesem Zeitpunkt beginnenden monatlichen Ratenzahlungen wird jedoch das Darlehen nicht getilgt, sondern nur die Zinsen beglichen sowie zugleich in eine Lebensversicherung eingezahlt. Nach Auslaufen des Darlehens werden die eingezahlten Versicherungsbeiträge zuzüglich der Anlageerlöse aus der Lebensversicherung zur Tilgung verwendet. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Höhe des Auszahlungsbetrages von den Anlageerlösen abhängig ist. Es kann u.U. dazu kommen, dass die Zinsen weitaus geringer als abgeschätzt ausfallen und sich somit ein Fehlbetrag ergibt, der dann vom Darlehensnehmer ausgeglichen werden muss.

Der Grundgedanke des Mietkaufs ist, die Immobilie mit Vertragsabschluss zu kaufen. Aber statt den Kaufpreis sofort zu zahlen, wird der Kaufpreis eine bestimmte Zeit durch (oft erhöhte) Mietzahlung gestundet (Zins) sowie eine Tilgung geleistet. Nach Ablauf der Mietkaufzeit wird ggf. ein Restkaufpreis gezahlt. Beim Mietkauf wird der Erwerber erst zum Ende der Vertragslaufzeit Eigentümer. Beim Mietkauf kann grundsätzlich in die zwei Modelle – klassischer Mietkauf und Optionskauf – unterschieden werden. Im Unterschied zum klassischen Mietkauf (Kaufverpflichtung) wird beim Optionskauf nur die Möglichkeit des Erwerbs eingeräumt und kann letztendlich auch abgelehnt werden. Grundsätzlich sollten die Vor- und Nachteile einer solchen Finanzierung genau abgewogen werden und ein Vertrag vor der Unterzeichnung mit einem Rechtsexperten besprochen werden.

Eine zentrale staatliche Förderung des Wohnungsbaus als Zuschuss, wie die frühere Eigenheimzulage, gibt es in Deutschland nicht mehr. Die staatliche KfW-Bank bietet weiterhin bundeseinheitliche Förderprogramme, in der Regel als zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Tilgungskonditionen. Auch in den einzelnen Bundesländern wurden Regelungen über Zuschüsse bzw. zinsgünstige Darlehen getroffen. In Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank für die aktuellen Landesprogramme zuständig.
Informationen erhalten Interessenten über das Servicecenter. Als weitere Förderstelle des Bundes bietet das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Programme für Erneuerbare Energien an. Weitere Möglichkeiten über die Nutzung öffentlicher Mittel für den Haus- und Wohnungsbau bieten zur Baufinanzierung die Wohnungsbauprämie (Bausparvertrag) oder die Eigenheimrente (Wohn-Riester), die andernfalls auch für die Altersvorsorge genutzt werden kann.


Eine Übersicht zu aktuellen Fördermitteln und Zuschüssen bietet der Fördermittelratgeber der SAENA unter https://www.saena.de/fordermittelberatung.html.

Finanzierungsunterlagen

Für die Beantragung einer Baufinanzierung werden persönliche und gebäudebezogene Unterlagen benötigt. Die persönlichen Unterlagen befinden sich in der Regel beim angehenden Bauherren selbst. Soweit zutreffend werden nachfolgend aufgeführte persönliche Unterlagen benötigt:

persönliche Unterlagen gebäudebezogene Unterlagen
  • Eigenkapital
  • Gesamtkostenkalkulation für das Vorhaben
  • Finanzierungsplan
  • Kopien der Personalausweise
  • Selbstauskunft (beim Finanzierungsinstitut erhältlich)
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Einkommenssteuerbescheid der letzten 3 Jahre
  • Kopie der letzten Kindergeldüberweisung
  • Sparkontenauszüge
  • Bescheinigung über Rückkaufswerte von
  • Lebensversicherungen
  • Kontoauszüge
  • Bausparverträge
  • Mietverträge (nur bei Mieteinnahmen, auch für neues Objekt)
  • Unterhaltsgeldbescheid bzw. -vereinbarung
  • Ratenkreditverträge
  • (soweit möglich mit Restschuldbestätigung)
  • Leasingverträge
  • Nachweis über das einzubringende Eigenkapital
  • bei Selbstständigen zusätzlich testierte Bilanzen sowie testierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
  • Grundbuchauszug (erhältlich beim Grundbuchamt)
  • Flurkartenauszug mit eingezeichneten Gebäuden (erhältlich beim Katasteramt)
  • Grundstückskaufvertrag/Immobilienkaufvertrag (ggf. vorab als Entwurf – erhältlich beim Notar)
  • Nachweis über die Höhe der Erschließungskosten (erhältlich bei Gemeinde oder Grundstücksverkäufer)
  • Bestätigung, dass das Grundstück im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist sowie dass das gesetzliche Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird (erhältlich bei der Gemeinde)
  • Baubeschreibung (erhältlich bei Architekt oder Bauunternehmer)
  • Baugenehmigung (wenn bereits vorliegend)
  • Berechnung der Wohn-/Nutzfläche und des umbauten Raumes (erhältlich bei Architekt oder Bauunternehmer)
  • Aufstellung der Baukosten inkl. der Baunebenkosten (erhältlich bei Architekt oder Bauunternehmer)
  • Bauzeichnungen – Grundrisse, Schnitte, Ansichten (erhältlich bei Architekt oder Bauunternehmer)
  • bei Neubauten vom Bauherren und Architekten unterschriebene Baukostenaufstellung (erhältlich bei Architekt oder Bauunternehmer)
  • Aufstellung der Eigenleistungen – vom Architekten bestätigt (erhältlich bei Architekt oder Bauunternehmer)
  • Kauf-/Werkvertrag – ggf. vorab als Entwurf (erhältlich bei Architekt oder Bauunternehmer)
  • ggf. Zahlungsplan

 

Finanzierungskonditionen

Das wichtigste Kriterium einer Baufinanzierung sind die Konditionen. Das beste Finanzierungsangebot kann nur in einem Vergleich gefunden werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ausgangsbedingungen gleich sind. Die aktuellen Zinskonditionen stehen bei einem Vergleich der Baufinanzierungskonditionen an erster Stelle. Zinskonditionen sind in effektiven und nominalen Zins unterteilt. Aktuelle Zinsinformationen können bei Banken und Sparkassen nachgefragt werden. Auch eine Recherche im Internet liefert aktuelle Informationen. Hier sind ebenso kostenfreie Finanzierungsrechner und Angebote zum Konditionsvergleich zu finden.

Individuelle Finanzierungsstrategie

Die Entwicklung einer individuell passenden Finanzierungsstrategie ist schwierig und hängt von den persönlichen Prioritäten ab. Für die Baufinanzierung können im Wesentlichen vier Hauptstrategien zum Tragen kommen.