Energieausweis

Energieausweis

Um die Energieeffizienz zwischen Gebäuden vergleichen zu können, wird der jährliche End- und Primärenergiebedarf oder der End- und Primärenergieverbrauch eines Gebäudes in einem Energieausweis dargestellt. Die Berechnung dieser Kenndaten erfolgt auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Mit der Einführung des GEG enthält ein Energieausweis außerdem Angaben zum CO₂-Ausstoß des Gebäudes.

Der Endenergiekennwert für Wohngebäude ermittelt sich aus der benötigten Heiz- und Warmwasserenergie wie auch der Hilfsenergie (z.B. Umwälzpumpen) und steht für den tatsächlichen benötigten Energieverbrauch bzw. der zu erwartenden Energiekosten. Ein Energieausweis enthält zudem Aussagen zur Nutzung, Gebäudegröße, Art der Energieversorgung und zum Energieverbrauch bzw. -bedarf. Des Weiteren können für Altbauten Modernisierungsempfehlungen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz nach den einzelnen Bau- oder Anlagenteilen aufgeführt sein.

Energieausweis_Skala
Farbskala zur Darstellung der Gebäudeenergieeffizienz in einem Energiebedarfsausweis

Auf einer Farbskala von „grün“ (energieeffizient) bis „dunkelrot“ (sehr hoher Energiebedarf bzw. Energieverbrauch) kennzeichnet ein Pfeil, wie das Gebäude hinsichtlich seiner Bedarfs- bzw. Verbrauchsdaten pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und Jahr eingestuft wird. Hierbei ist zu beachten, dass die Gebäudenutzfläche von der Wohnfläche abweicht.

Ausweispflicht:

  • bei Neubauten (bei Nutzungsaufnahme)
  • bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder Teilen davon (z.B. Wohnungen)
  • bei komplexen Sanierungsmaßnahmen oder größeren An- und Umbauten (bei Nutzungsaufnahme)


Nicht erforderlich:

  • bei Baudenkmälern


Die Energieausweispflicht gilt seit dem 1. Juli 2009 für alle beheizten oder gekühlten Gebäude in Deutschland. Der Eigentümer muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung seiner Immobilie den Energieausweis den potenziellen Mietern, Pächtern oder Käufern zugänglich machen. In Sachsen ist ein Energieausweis für Neubauten (gemäß Durchführungsverordnung des GEG) der zuständigen Behörde vor Nutzungsaufnahme vorzulegen. Für bestimmte Nichtwohngebäude mit Publikumsverkehr sowie einer im GEG geregelten Nutzfläche ist der Energieausweis gut sichtbar auszuhängen.
 

Einflussfaktoren auf die Kosten für einen Energieausweis:

  • Wie groß ist das Gebäude?
  • Sind eine oder mehrere Ortsbegehungen erforderlich?
  • Wie erfolgt die Datenaufnahme?
  • Welcher Ausweis muss erstellt werden?


Die Kosten für einen Energieausweis sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Preis kann zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt werden. Dieser richtet sich nach der Art des Ausweises und nach dem Grad des Aufwandes. Verbrauchsausweise sind in der Regel günstiger. Für Energieausweise ist seit dem 1. Mai 2014 vom Ersteller beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eine kostenpflichtige Registriernummer zu beantragen.

 

Energieausweis blanko
Verbrauchsausweis

Wahlweise:   

  • für alle Bestandsgebäude ohne Baumaßnahmen bzw. Nutzungsänderung
  • Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude
  • Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde
  • Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und die, die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen

Ausstellung:   

  • wird vom Sachverständigen erstellt
  • Angabe des Energieverbrauchkennwertes, ermittelt aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung
  • Berechnung berücksichtigt Standort, Witterungen sowie Temperaturschwankungen und Leerstände
  • Gültigkeitsdauer 10 Jahre

zusätzlich zu dieser Seite gibt es einen Flyer der SAENA, der diesem Thema gewidmet ist