Zukunftsfähige Gebäude, nachhaltig umsetzen
Immobilienbesitzer und jene, die es werden wollen, können heute auf eine Vielzahl von Informationsangeboten am Markt zurückgreifen – aber das kann auch zu Orientierungslosigkeit führen. Die sächsische Landesenergieagentur möchte unterstützen, Antworten auf individuelle Fragen zu bekommen. Mit vielfältigen Informationsmaterialien, Präsenz auf Baumessen sowie dem kostenfreien Angebot einer individuellen Initialberatung stehen wir gern zur Seite. Nutzen Sie dieses Angebot und Sprechen Sie uns an!

Kompendium für Hausbesitzer
Besuchen Sie uns auf Messen und nehmen Sie Ihr persönliches Druckexemplar der Bauherrenmappe mit oder bestellen Sie es bei unseren Beratern. Den passenden Regionalteil können Sie sich neben vielen zusätzlichen Downloads unter www.digitale-bauherrenmappe.de herunterladen. Sollte Ihr Bauamt noch keinen Regionalteil anbieten, sprechen Sie die Mitarbeiter vor Ort darauf an und tragen damit dazu bei, das Angebot auch in Ihre Region zu bringen.

Sie suchen qualifizierte Energieberater oder Experten zum Thema Energie in Sachsen? In unserem Portal für Energie-Experten Sachsen finden Sie vielleicht den Richtigen.
Bei der SAENA, als Netzwerkpartner der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes finden Sie Sachverständige, die bei der Beantragung von Fördermitteln der KfW bzw. zur Nutzung der steuerlichen Abschreibung energetischer Sanierungsmaßnahmen gemäß §35c EStG unterstützen.
Unser Newsletter richtet sich an Bauherren, Architekten, Ingenieure und Fachhandwerker. Wir informieren bis zu 6-mal im Jahr zu aktuellen Themen im Bereich des energieeffizienten Bauens, wie neueste Förderungen, Änderungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. über geplante Veranstaltungen.
Verpassen Sie keine Informationen mehr und melden Sie sich zum Newsletter "BAU NACHHALTIG" an.
Am Telefon, persönlich in unseren Räumen oder auf Baumessen bieten wir beispielsweise Hausbesitzern oder denen, die es werden wollen unabhängige Beratung zu Möglichkeiten des energiesparenden Bauens und Sanierens, zu nutzbaren Fördermitteln aber auch zur Qualitätssicherung und Vermeidung von Bauschäden an. Mitgebrachte Pläne oder Fotos erleichtern den Einstieg und helfen individueller auf Ihre Fragen einzugehen.
Sprechen Sie unsere Architekten und Ingenieure für ein persönliches Gespräch an.
Wir beraten Sie zu Ihrem Vorhaben
Zuschussförderung „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ mit Ölaustauschprämie über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA, gefördert werden u.a.:
- Wärmepumpen
- Biomasseanlage
- Solarthermieanlagen
- Gas-Hybridheizungen (Gasbrennwertkessel mit einem oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien)
Die Förderübersicht: Heizen mit erneuerbaren Energien 2020 ist auf der Internetseites des BAFA einsehbar. Antragstellung, alle Förderbedingungen sowie Antworten zu Häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
Zuschüsse bzw. Kredite der KfW für Effizienzhäuser oder Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
- Zuschussprogramm 430 für energetische Sanierung selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Eigentumswohnungen
- Kreditprogramme 151/ 152 für energetische Sanierung aller Wohngebäude
- Kreditprogramm 153 für alle neuen Effizienzhäuser
- Zuschussprogramm 431 „Baubegleitung“ für alle, die eins der vorgenannten Programme in Anspruch nehmen
steuerliche Förderung energetische Gebäudesanierung von selbstgenutzten Wohngebäuden gemäß §35c EstG
- Diese Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen, für die bisher kein weiteres Förderprogramm der Bundesregierung genutzt wurde, kann mit der Steuererklärung 2020 im Frühjahr 2021 erstmalig in Anspruch genommen werden.
Haben Sie Fragen zu geltenden gesetzlichen Anforderungen Ihr Projekt betreffend? Sprechen Sie uns an!
Unsere Architekten und Ingenieure unterstützen Sie zu schauen, was zu beachten ist und wo es ggf. Ausnahmen direkt für Ihren Anwendungsfall gibt.
Weiterführende Informationen des Bundes finden Sie unter den Links u.a. zu folgenden Gesetzen und Verordnungen:
Energieeinsparverordnung - EnEV und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich - EEWärmeG. Beide Regelungen wurden 2020 in ein Gebäudeenergiegesetz - GEG zusammengeführt.
Am 13.08.20 wurde das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat zum 1.11.2020 in Kraft.
Gültige bedarfsbezogene Energieausweise werden für das Energieaudit nach Energiedienstleistungsgesetz - EDL-G §§8 ff. anerkannt, wenn Sie 90 % des Energieverbrauchs des Unternehmens abbilden. Darüber informiert das Merkblatt der BAFA. Weitere Informationen über die Auditpflicht finden Sie hier.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG betrifft Errichter von Stromerzeugungsanlagen an und auf Gebäuden, nähere Informationen bietet Informationsportal Erneuerbare Energien des BMWi.
Alle die, die sich mit dem Gedanken tragen, ein Haus zu bauen, können mit dem Wohngebäudekonfigurator auf sehr einfache Art und Weise prüfen, welche Kombinationen von Heizsystem und Dämmstandard die geltenden energetischen Standards erfüllen, und mit welchen jährlichen Wärmekosten die verschiedenen Varianten verbunden sind.
Es wird grundsätzlich zwischen Energieeinspar-Contracting und Liefercontracting unterschieden.
Ihre Landesenergieagentur berät Sie gern zu Ihren Fragen bezüglich dieses Themengebietes.