16.08.2023, Dresden

Zwei weitere Leuchtmittel werden verabschiedet

Stehlampe mit Sessel

Die Broschüre "Beleuchtung im Haushalt“ und ein Workshop für Kommunen am 24.08.2023 der SAENA unterstützen beim Umstieg.

Seit dem 25. Februar 2023 gehen die nächsten Lichtquellen den Weg ins Aus: Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät sowie die kreisförmigen Leuchtstofflampen T5. Ab dem 25. August 2023 bzw. dem 1. September 2023 werden außerdem die linearen Leuchtstofflampen T5 und T8 bzw. einige Halogenlampen folgen und dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Die Broschüre "Beleuchtung im Haushalt" der Sächsischen Energieagentur - SAENA GmbH ist eine praktische Orientierungshilfe für alle, die im eigenen Haushalt auf energieeffiziente Beleuchtung setzen möchten. Sie beinhaltet wissenswerte Informationen über Licht, Lampen und welche Faktoren bei der Erstellung eines eigenen Lichtkonzeptes eine Rolle spielen. Des Weiteren erhalten Sie Tipps für den Einkauf und die umweltgerechte Entsorgung.

Unsere aktualisierte Broschüre finden Sie hier: www.saena.de/broschüren

Der Online-Workshop „Wegfall von Leuchtstoffröhren: Handlungsoptionen für Kommunen“ am 24.08.2023 erläutert aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen, gibt einen Einblick in die Grundlagen der Beleuchtungstechnik und geht dann auf konkrete Handlungsoptionen und Fördermöglichkeiten bei der Sanierung der Innenbeleuchtung ein.

Anmeldung: Wegfall von Leuchtstoffröhren: Handlungsoptionen für Kommunen | SAENA

Die gemeinsame Veranstaltung der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) und der Sächsischen Energieagentur (SAENA) richtet sich vor allem an Kommunen, freie Träger und Kirchgemeinden.

Hintergrund:
Gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass bestimmte Leuchtmittel nicht mehr verkauft werden dürfen. Wir erklären Ihnen warum:

Die Ökodesign-Richtlinie ist eine EU-weite Regelung, die u.a. darauf abzielt, die Umweltauswirkungen von Produkten zu verringern, wie z.B. deren Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Produkteigenschaften fest und verbietet den Verkauf von Produkten, die diese Anforderungen nicht erfüllen.
Die RoHS-Richtlinie* hingegen regelt den Einsatz von gefährlichen Substanzen in Elektro- und Elektronikprodukten. Sie verbietet den Einsatz von bestimmten Schwermetallen, wie zum Beispiel Quecksilber.

Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Text von Bedeutung für den EWR) (europa.eu)

Im Bereich der Leuchtmittel bedeuten diese Richtlinien, dass ineffiziente Produkte wie herkömmliche Glühlampen, die hohe Energieverbraucher sind oder umweltschädliche Lampen, die Quecksilber enthalten, nicht mehr verkauft werden dürfen. Stattdessen müssen energieeffiziente Alternativen wie LED-Lampen verwendet werden, die sowohl den Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie entsprechen als auch die Substanzbeschränkungen der RoHS-Richtlinie* erfüllen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden schrittweise vom Markt genommen.