Abbildung Katastereinträge im Rahmen der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine zentrale, langfristige Koordinierungsaufgabe für Kommunen, mit dem Ziel, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Wärmeplan soll Planungs- und Investitionssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schaffen, insbesondere im Hinblick auf künftige Wärmeversorgungsoptionen. Die Wärmeplanung soll grundsätzlich alle Städte und Gemeinden dazu aktivieren, sich mit der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung vor Ort intensiver als bislang zu beschäftigen und auf einer fundierten planerischen Grundlage die erforderlichen strategischen Entscheidungen zu treffen.

# Neuigkeiten in der Kommunalen Wärmeplanung

Rathaus Burgstädt

Einstieg in die KWP - Veranstaltungen

Wir bieten monatliche Webinare für Kommunen, Berater, Energieversorger und alle Interessierten. Unsere nächsten Veranstaltungen: 17. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen am 11.11.2024; Online-Webinar Netzwerke in der kommunalen Wärmeplanung 19.11.2024 11 bis 12:30 und Online-Seminar zur Akteursbeteiligung in der kommunalen Wärmeplanung am 12.12.2024 13 bis 16:00 Uhr. Möglichkeiten zur Anmeldung und weitere Angebote und finden sie in unserem
Veranstaltungskalender

BMWK veröffentlicht Leitfaden und Technikkatalog zum Wärmeplanungsgesetz

Wie das WPG praktisch umgesetzt werden kann, sollen der Leitfaden Wärmeplanung sowie der Technikkatalog Wärmeplanung 1.1 erläutern.  Diese Dokumente wurden von einem Konsortium im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erstellt.

Die neuen Arbeitsunterlagen finden sie auf der Webseite des KWW: Wärmeplanungsgesetz (WPG) - Leitfaden und Technikkatalog - Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (kww-halle.de)

 

Ansprechpartner

Antje Fritzsche

Projektleiterin
Servicestelle
Kommunale Wärmeplanung Sachsen

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3173 anrufen

Moritz Scheffel

Kommunale Wärmeplanung

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3188 anrufen

Uwe Kluge

Energieeffizientes Bauen

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3170 anrufen

Armin Verch

Kommunales Energiemanagement

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3199 anrufen

Servicestelle Kommunale Wärmeplanung

Die Servicestelle Kommunale Wärmeplanung Sachsen in der SAENA bietet praxisorientierte Informations- und Unterstützungsangebote zur Erarbeitung und Umsetzung einer KWP für sächsische Akteure, wie

  • Information, Initialberatung und Vernetzung
  • Pilothafte Unterstützung von Vorreiterkommunen, Verbreitung von guten Praxisbeispielen
  • Weiterbildung für sächsische Fachplaner, Berater und kommunale Mitarbeiter
  • Bereitstellung von Werkzeugen für Wärmeplaner, Akteursbeteiligung und zur erfolgreichen Kommunikation vor Ort

     

Materialien der Servicestelle

Die Servicestelle KWP hat eine Hilfestellung für Kommunen entwickelt zur Orientierung für die ersten Schritte der kommunalen Wärmeplanung. Sie identifiziert sechs Schritte, die vor dem Prozess der Wärmeplanung stehen und untersetzt sie mit Hilfsmaterialien und wichtigen Hinweisen.

Unterstützungsangebote & Leitfäden

Das Verfahren der Kommunalen Wärmeplanung in vier Schritten erklärt

Die Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf Grundlage lokaler Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann.
Das Verfahren besteht aus folgenden Schritten:

 

Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht und wie bereitgestellt?

Hierzu wird eine sogenannte Bestandsanalyse erstellt, also der Ist-Zustand analysiert. Darin werden der derzeitigen Wärmebedarf oder -verbrauch einschließlich der hierfür eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturanlagen ermittelt.

Mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden und wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf?
In diesem Schritt wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Quellen für Erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Das kann z.B. die Abwärme aus lokalen Rechenzentren sowie erneuerbare Energie aus Abwasser, Solarthermie, Geothermie, Biomasse, grünem Wasserstoff oder anderen Quellen sein.

 

In welchen Gebieten werden künftig welche Versorgungsoptionen zur Verfügung stehen?
Auf Grundlage der Bestands- und Potentialanalyse wird ein Wärmeplan erarbeitet, der Zielszenarien, eine Einteilung des Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete und künftig zur Verfügung stehender Wärmeversorgungsoptionen sowie eine Umsetzungsstrategie beinhaltet.
Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Wärmepläne vorgesehen.
Im Ergebnis zeigt die Wärmeplanung ganz konkret Gebiete, die zentral über ein Wärmenetz, über ein Wasserstoffnetz oder dezentral über Anlagen in oder an Gebäuden (z. B. eine Wärmepumpe oder ein Biomassekessel) versorgt werden können. Für den Fall, dass die Entscheidung hierüber noch nicht getroffen werden kann oder dass belastbare Überlegungen zur Umstellung des Gasnetzes auf grünes Methan (z. B. Biomethan) vorliegen, wird das betroffene Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen. Der Wärmeplan wird anschließend durch die nach Maßgabe des Landesrechts zuständige Stelle beschlossen und im Internet veröffentlicht.
So können Gebäudeeigentümer transparent einsehen, welche Versorgung in ihrem Gebiet voraussichtlich vorgesehen ist und welche Optionen für sie zukünftig zur Verfügung stehen sollen.

 

Für die spätere Akzeptanz und Umsetzbarkeit des Wärmeplans sind die Information und die Beteiligung aller Akteure vor Ort zur Erarbeitung des Wärmeplans ein wesentlicher Faktor. Daher ist die Akteursbeteiligung von Beginn an ein wichtiger Teil der Koordinierungsaufgabe der Kommune.

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