Kommunale Wärmeplanung


Blick auf die Stadt Schneeberg/Erzgebirge

Eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine zentrale, langfristige Koordinierungsaufgabe für Kommunen, mit dem Ziel, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten, treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu ermitteln.
Der Wärmeplan soll Planungs- und Investitionssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schaffen, insbesondere im Hinblick auf künftige Wärmeversorgungsoptionen. Die Wärmeplanung soll grundsätzlich alle Städte und Gemeinden dazu aktivieren, sich mit der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung vor Ort intensiver als bislang zu beschäftigen und auf einer fundierten planerischen Grundlage die erforderlichen strategischen Entscheidungen zu treffen.
Die Bundesregierung erarbeitet ein Gesetz zur verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung. Aktuell wird eine freiwillige Erstellung einer KWP gefördert.

 

# Updates zur Kommunalen Wärmeplanung

Rathaus Burgstädt

Auftaktveranstaltungen der Servicestelle KWP bei SAENA - jetzt anmelden

Zwei Online-Veranstaltungen (am 27.09. und am 09.10.23) stellen die neue Servicestelle zur kommunalen Wärmeplanung und ihre Angebote für sächsische Akteure, Hintergründe zum aktuellen Stand des Wärmeplanungsgesetzes und Fördermöglichkeiten vor. Seit dem 01.09.2023 informiert und unterstützt die Servicestelle Kommunale Wärmeplanung Sachsen in der SAENA sächsische Akteure bei der Erarbeitung und Umsetzung einer KWP.
Hier anmelden
Neuigkeiten

Wärmeplanungsgesetz (WPG) - Wer, Wann, Wie weiter?

Am 16.08. hat das Bundeskabinett dem vorgelegten Gesetzesentwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz WPG) zugestimmt. Die Kabinettsfassung wurde an den Bundesrat für eine erste Befassung - voraussichtlich Ende September - übergeben. Der Bundestag wird sich voraussichtlich ab Mitte Oktober bis Mitte November mit dem WPG intensiv befassen. Das Verfahren soll Mitte Dezember mit dem zweiten Durchgang im Bundesrat abgeschlossen werden, damit das Gesetz am 01.01.2024 in Kraft treten kann. Aktuelle Entwicklungen und eine Kurzzusammenfassung finden Sie den Seiten des KWW zur Gesetzgebung im Wärmesektor.

Ansprechpartner

Uwe Kluge

Energieeffizientes Bauen

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3170 anrufen

Antje Fritzsche

Kommunaler Klimaschutz
Kirchen

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3173 anrufen

Armin Verch

Kommunales Energiemanagement

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3199 anrufen

Servicestelle Kommunale Wärmeplanung

Die Servicestelle Kommunale Wärmeplanung Sachsen in der SAENA bietet praxisorientierte Informations- und Unterstützungsangebote zur Erarbeitung und Umsetzung einer KWP für sächsische Akteure, wie

  • Information, Initialberatung und Vernetzung
  • Pilothafte Unterstützung von Vorreiterkommunen, Verbreitung von guten Praxisbeispielen
  • Weiterbildung für sächsische Fachplaner, Berater und kommunale Mitarbeiter
  • Bereitstellung von Werkzeugen

Unterstützungsangebote & Leitfäden

Das Verfahren der Kommunalen Wärmeplanung in vier Schritten erklärt

Die Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf Grundlage lokaler Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann.
Das Verfahren besteht aus folgenden Schritten:

 

Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht und wie bereitgestellt?

Hierzu wird eine sogenannte Bestandsanalyse erstellt, also der Ist-Zustand analysiert. Darin werden der derzeitigen Wärmebedarf oder -verbrauch einschließlich der hierfür eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturanlagen ermittelt.

Mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden und wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf?
In diesem Schritt wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Quellen für Erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Das kann z.B. die Abwärme aus lokalen Rechenzentren sowie erneuerbare Energie aus Abwasser, Solarthermie, Geothermie, Biomasse, grünem Wasserstoff oder anderen Quellen sein.

 

In welchen Gebieten werden künftig welche Versorgungsoptionen zur Verfügung stehen?
Auf Grundlage der Bestands- und Potentialanalyse wird ein Wärmeplan erarbeitet, der Zielszenarien, eine Einteilung des Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete und künftig zur Verfügung stehender Wärmeversorgungsoptionen sowie eine Umsetzungsstrategie beinhaltet.
Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Wärmepläne vorgesehen.
Im Ergebnis zeigt die Wärmeplanung ganz konkret Gebiete, die zentral über ein Wärmenetz, über ein Wasserstoffnetz oder dezentral über Anlagen in oder an Gebäuden (z. B. eine Wärmepumpe oder ein Biomassekessel) versorgt werden können. Für den Fall, dass die Entscheidung hierüber noch nicht getroffen werden kann oder dass belastbare Überlegungen zur Umstellung des Gasnetzes auf grünes Methan (z. B. Biomethan) vorliegen, wird das betroffene Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen. Der Wärmeplan wird anschließend durch die nach Maßgabe des Landesrechts zuständige Stelle beschlossen und im Internet veröffentlicht.
So können Gebäudeeigentümer transparent einsehen, welche Versorgung in ihrem Gebiet voraussichtlich vorgesehen ist und welche Optionen für sie zukünftig zur Verfügung stehen sollen.

 

Für die spätere Akzeptanz und Umsetzbarkeit des Wärmeplans sind die Information und die Beteiligung aller Akteure vor Ort zur Erarbeitung des Wärmeplans ein wesentlicher Faktor. Daher ist die Akteursbeteiligung von Beginn an ein wichtiger Teil der Koordinierungsaufgabe der Kommune.

Impulsförderung für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans

Für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch fachkundige externe Dienstleister gelten bis zum 31.12.23  noch besonders attraktive Förderbedingungen im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Kommunen können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen – finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren (LK Bautzen, LK Görlitz, LK Nordsachsen, LK Leipzig sowie die Stadt Leipzig) profitieren von einer 100-Prozent-Förderung.  

Schnell sein lohnt sich also! Denn bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 sinken die Zuschüsse auf 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben; für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren gibt es im neuen Jahr noch 80 Prozent.

Eine Übersicht zu weiteren Förderprogrammen zur Umsetzung der kommunalen Wärmewende finden Sie beim KWW - Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende.

 

Veranstaltungen

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