Rechtliche Rahmenbedingungen
Dieses Kapitel bietet einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen bei dem Neubau und der Sanierung von Gebäuden. Die gesamten rechtlichen Rahmenbedingungen, denen Bau- und Sanierungsprojekte unterliegen, stammen zum einen aus dem Baurecht und zum anderen aus dem Energierecht. Letztere bestehen u.a. aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), welches bis Juli 2026 als Gebäudeenergiegesetz (GEG) benannt wurde, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG).
Dazu kommen beispielsweise folgende Gesetze und Verordnungen:
- Kraft-Wärmekopplungsgesetz (KWKG) – relevant bei BHKW
- Sächsische Feuerungsverordnung (SächsFeuVO)
- Bundesimmissionsschutzverordnung, insbesondere 1.BImSchV und 4.BImSchV – relevant bei Holzheizungen, Kaminen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Sächsische Wassergesetz (SächsWG) – relevant für Einholung wasserrechtlicher Genehmigungen z.B. bei Erdsondenbohrungen
- Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (BauFordSiG) – dient der Sicherung der Vergütung der bauausführenden Auftragnehmer
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) – Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle trägt der Bauherr, ggf. Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
- Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) – dient primär dem Verbraucherschutz
- Sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung (SächsGarStellplVO)
- Baumschutzverordnung (regional)
Dieses Kapitel fokussiert sich jedoch auf das Baurecht und das Gebäudeenergiegesetz mit folgenden Themen:
- Baurechtliche Bestimmungen
- Genehmigungen
- GModG / GEG