Rechtliche Rahmenbedingungen

Titelbild Rechtliche Rahmenbedingungen

Dieses Kapitel bietet einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen bei dem Neubau und der Sanierung von Gebäuden. Die gesamten rechtlichen Rahmenbedingungen, denen Bau- und Sanierungsprojekte unterliegen, stammen zum einen aus dem Baurecht und zum anderen aus dem Energierecht. Letztere bestehen u.a. aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), welches bis Juli 2026 als Gebäudeenergiegesetz (GEG) benannt wurde, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG).

Dazu kommen beispielsweise folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Kraft-Wärmekopplungsgesetz (KWKG) – relevant bei BHKW
  • Sächsische Feuerungsverordnung (SächsFeuVO)
  • Bundesimmissionsschutzverordnung, insbesondere 1.BImSchV und 4.BImSchV – relevant bei Holzheizungen, Kaminen
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Sächsische Wassergesetz (SächsWG) – relevant für Einholung wasserrechtlicher Genehmigungen z.B. bei Erdsondenbohrungen
  • Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (BauFordSiG) – dient der Sicherung der Vergütung der bauausführenden Auftragnehmer
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) – Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle trägt der Bauherr, ggf. Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
  • Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)
  • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) – dient primär dem Verbraucherschutz
  • Sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung (SächsGarStellplVO)
  • Baumschutzverordnung (regional)

Dieses Kapitel fokussiert sich jedoch auf das Baurecht und das Gebäudeenergiegesetz mit folgenden Themen:

  • Baurechtliche Bestimmungen
  • Genehmigungen
  • GModG / GEG
  • Rechtliche Rahmenbedingungen

    Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) / GEG

    Die Änderungen des zentralen Gesetzes für energetische Gebäudeanforderungen wurde im Bundesanzeiger am 28.07.2026 veröffentlicht. Hierbei werden vor allem weitreichende Regelungen aber auch der bisherige Gesetzestitel geändert, aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetzt (GEG -> GModG). Die Abschaffung der 65%-EE-Pflicht und die "Bio-Treppe" traten bereits am 29.07.2026 in Kraft, weitere Regelungen ab Januar 2027. Damit sind die bisherige 65%-EE-Regelungen sowie die Beratungspflicht für neue Öl- und Gasheizungen entfallen. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen künftig einen schrittweisen steigenden Anteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen. Ergänzend werden neue Mieterschutzregelungen zur Aufteilung der Betriebskosten eingeführt. Mit dem Gesetz werden zudem zentrale Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Dazu gehören die Einführung von Nullemissionsgebäuden für Neubauten, die Ökobilanzierung von Gebäuden, Mindestenergiestandards für bestehende Nichtwohngebäude sowie eine schrittweise Solarpflicht.

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  • Rechtliche Rahmenbedingungen

    Genehmigungen

    Dieses Kapitel bietet einen kurzen Überblick über erforderliche Genehmigungen baulicher und technischer Anlagen sowie eine Auflistung genehmigungsfreier Vorhaben und weitere wichtige Hinweise.

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  • Rechtliche Rahmenbedingungen

    Baurechtliche Bestimmungen

    Das Baurecht wird grundsätzlich in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Innerhalb des privaten Baurechts werden im Wesentlichen der private Bauvertrag, der Vertrag des Architekten und die Vergabe von Gewerken geregelt. Hingegen werden im Rahmen des öffentlichen Baurechts Anforderungen und Festsetzungen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben geregelt. Nachfolgend wird ein kurzer Einblick in das öffentliche Baurecht gegeben. Ausführliche Informationen befinden sich in den entsprechenden Gesetzestexten.

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  • Ladestationen in einer Tiefgarage

    Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

    In dieser Information erhalten Sie einen ersten Überblick zu den Anforderungen und Definitionen aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz.
    Dieses verpflichtet Bauherren zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität in bestimmten Gebäuden.