Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG trat 2020 in Kraft und löste u.a. die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. 2024 wurde das GEG novelliert, wodurch u.a. die Anforderung einen größeren Anteil an erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung von Gebäuden zu berücksichtigen - besonders für Bestandsgebäude - deutlich gestiegen ist.
Diese Novellierungen geschehen auch im Rahmen von EU-Richtlinien und sollen Deutschland in die Lage versetzen, das Ziel der CO2-Neutralität bis 2045 zu erreichen. Aufgrund der aktuellen novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EBPD 2024) ist mit einer weiteren Überarbeitung des GEG bis 2026 zu rechnen.
Das GEG regelt die Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und bestehenden Gebäuden. Es gilt auch für alle Nutzungsarten, ob Wohn- oder Nichtwohngebäude.
Grundsätzlich werden zwei Hauptanforderungen geregelt:
- Energieeffizienz, insbesondere durch höhere Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle,
- Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme zur Deckung des verbleibenden Wärmeenergiebedarfs.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum GEG.
- Webseite des BMWK Hier finden Sie zuverlässige und aktuelle Informationen der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz. Das Tool Heizungswegweiser hilft Ihnen dabei, Ihre Pflichten zu ermitteln und mögliche Strategien zu finden.
- Vollständiger Gesetzestext
- Infoblatt des BMWK Eigentümer, die eine Heizungsanlage mit Gas, Öl oder Holz installieren möchten, sind nun zu einer Expertenberatung verpflichtet. Weitere Informationen sowie das entsprechende Formular finden Sie in dieser Mitteilung des BMWK.
- Infoblatt der SAENA [pdf | 0,17 MB] Das Infoblatt von der SAENA stellt umfangreiche Informationen zu den Anforderungen einer neuen Heizungsanlage zusammen und informiert zu Übergangsfristen.
- Flyer der SAENA zum Energieausweis nach GEG [pdf | 3,85 MB]
- Leitfaden zum GEG des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung
- Leitfaden der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau