Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) / GEG
Die Änderungen des zentralen Gesetzes für energetische Gebäudeanforderungen wurde im Bundesanzeiger am 28.07.2026 veröffentlicht. Hierbei werden vor allem weitreichende Regelungen aber auch der bisherige Gesetzestitel geändert, aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetzt (GEG -> GModG). Die Abschaffung der 65%-EE-Pflicht und die "Bio-Treppe" traten bereits am 29.07.2026 in Kraft, weitere Regelungen ab Januar 2027. Damit sind die bisherige 65%-EE-Regelungen sowie die Beratungspflicht für neue Öl- und Gasheizungen entfallen. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen künftig einen schrittweisen steigenden Anteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen. Ergänzend werden neue Mieterschutzregelungen zur Aufteilung der Betriebskosten eingeführt. Mit dem Gesetz werden zudem zentrale Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Dazu gehören die Einführung von Nullemissionsgebäuden für Neubauten, die Ökobilanzierung von Gebäuden, Mindestenergiestandards für bestehende Nichtwohngebäude sowie eine schrittweise Solarpflicht.
Historie:
Das GEG trat 2020 in Kraft und löste u.a. die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. 2024 wurde das GEG novelliert, wodurch u.a. die Anforderung einen größeren Anteil an erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung von Gebäuden zu berücksichtigen war. Aktuell wird das GEG unter dem neuen Namen GModG novelliert.
Hier finden Sie aktuelle Informationen:
- Webseite des BMWK Hier finden Sie zuverlässige und aktuelle Informationen der Bundesregierung.
- Bundesgesetzblatt vom 28.07.2026 (GModG Veröffentlichung)
- Vollständiger Gesetzestext GEG
- Infoblatt des BMWK (GEG)
- GEG-Infoblatt der SAENA [pdf | 0,17 MB]
- Leitfaden zum GEG des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung
- Leitfaden der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau