Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das GEG trat 2020 in Kraft und löste u.a. die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. 2024 wurde das GEG novelliert, wodurch u.a. die Anforderung einen größeren Anteil an erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung von Gebäuden zu berücksichtigen - besonders für Bestandsgebäude - deutlich gestiegen ist.

Diese Novellierungen geschehen auch im Rahmen von EU-Richtlinien und sollen Deutschland in die Lage versetzen, das Ziel der CO2-Neutralität bis 2045 zu erreichen. Aufgrund der aktuellen novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EBPD 2024) ist mit einer weiteren Überarbeitung des GEG bis 2026 zu rechnen.

Das GEG regelt die Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und bestehenden Gebäuden. Es gilt auch für alle Nutzungsarten, ob Wohn- oder Nichtwohngebäude.

Grundsätzlich werden zwei Hauptanforderungen geregelt:
- Energieeffizienz, insbesondere durch höhere Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle,
- Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme zur Deckung des verbleibenden Wärmeenergiebedarfs.

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum GEG.