10.07.2025, Dresden

Information zur CO₂-Bepreisung für Gas- und Ölheizungsbesitzer

Titelbild CO2_Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde Ende 2019 auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen, welches den CO₂-Ausstoß von fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas mit einem Preis belegt. Es richtet sich zwar direkt an Unternehmen, die diese Brennstoffe verkaufen, aber die zusätzlichen Kosten werden an die Verbraucher weitergegeben – also auch an Hausbesitzer. Im Gegenzug sollen zukünftig die Haushalte beim Strompreis entlastet und neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien weiterhin gut gefördert werden.

Die sogenannte " CO₂-Bepreisung" begann 2021 mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne und steigt bis zum Jahr 2026 auf maximal 65 Euro pro Tonne an. Ab 2027 wird die "CO₂-Bepreisung" im Rahmen des europäischen Emissionshandels umgesetzt. Dies kann zu einem weiteren starken Kostenanstieg für fossile Brennstoffe führen.

Jahr    Bepreisung €/ T CO₂
2021    25 €/ T CO₂
2022    30 €/ TCO₂
2023    30 €/ T CO₂
2024    45 €/ T CO₂
2025    55 €/ T CO₂
2026    55 bis 65 €/ T CO₂
Entwicklung der CO₂-Bepreisung bis 2026


Die Energieagentur Rheinland-Pfalz hat einen Bepreisungsrechner entwickelt, um die potenziellen Mehrkosten für fossile Energieträger für die kommenden Jahre zu berechnen. Dabei werden drei mögliche Preisentwicklungen berücksichtigt. Sie finden dieses Tool hier.
 
Die Energie-Experten der SAENA können zwar keine Vorhersagen zu zukünftigen rechtlichen Entwicklungen aufstellen, sicher ist jedoch: es ist besser zeitnah eine eigene und sinnvolle Strategie für sein Gebäude zu entwickeln.
Dabei sollten auch die Möglichkeiten zur Reduktion des Heizwärme- und Stromverbrauchs sowie der Umstieg auf kohlenstoffarme Heiztechniken betrachtet werden.
 
In unseren kostenfreien Broschüren und Veranstaltungen können Sie sich gut zu diesen Themen informieren. Diese sollen Ihnen auch helfen ein besseres Verständnis zu bekommen, um möglichen Beratern, Planern und Bauunternehmern die für Sie richtigen Fragen stellen zu können.
 
Unsere Fachberater stehen Ihnen für ein erstes Beratungsgespräch gern zur Verfügung, um Ihnen erste Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen bzw. ein mögliches Vorgehen zu besprechen. Ansprechpartner, unser Bürgertelefon und immer aktuelle Infos finden Sie unter https://www.saena.de/buerger.html