Baubeteiligte und Planungskosten

Titelbild Planungsgrundlagen

Unter den Begriffen "Am Baubeteiligte" oder "Baupartner" werden diejenigen Personen verstanden, die den Bauherren als fachliche Baupartner beiseite stehen. Dies kann vor, während oder nach der Bauphase der Fall sein, je nach Umfang der Bauaufgabe. Grundsätzlich ist es wichtig eine gutes Team aus qualifizierten Planer, Energieberater und Baufirma zu haben, um ein dauerhaft zufriedenstellendes Gesamtergebnis zu erzielen. Diese Leistungen haben auch Kosten zur Folge, die u.a. in der Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt werden.

Mögliche Baupartner werden in nachfolgender Tabelle näher erläutert:

Baupartner und deren Aufgaben
Baupartner Aufgabe
Architekt und
Bauingenieur
  • häufigste Vertreter des Bauherren, je nach Beauftragung verantwortlich für Entwurfsarbeiten, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vergabe und Bauleitung 
  • für Baugenehmigung ist Unterschrift eines Bauvorlageberechtigten notwendig: dafür muss Architekt oder Ingenieur in der jeweiligen Kammer eingetragen sein
Fachplaner für Energieeffizienz in Gebäuden (Energieberater)
  • Erstellung der notwendigen Nachweisführung zur Einhaltung der Anforderungen an die Gebäudeenergieeffizienz und der Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes bei Neubauvorhaben
  • Erstellung von Energiekonzepten für Neubauten und Sanierung von Bestandsgebäuden anhand von Daten aus der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie der persönlichen Nutzung
Generalunternehmer
(GU)
  • Bauunternehmen, das alle baulichen Leistungen komplett übernimmt
  • planerische Leistung übernimmt meist Architekt oder Ingenieur
  • GU übergibt einzelne Bauleistungen (Gewerke) an sogenannte Nachunternehmen (Subunternehmer)
  • Einflussnahme auf einzelne tätige Unternehmer kaum möglich, da kein Vertragsverhältnis
Generalübernehmer
(GÜ)
  • übernimmt sowohl alle planerischen sowie die Koordination aller Gewerke und die Bauüberwachung
  • kann Architekt oder Ingenieur als Nach- (bzw. Sub-) Unternehmer beauftragen
  • Einflussnahme auf einzelne tätige Unternehmer kaum möglich, da kein Vertragsverhältnis
Bauträger
  • errichtet und/oder verkauft fertiggestelltes Gebäude auf eigenem Grundstück
  • bei Gebäudekauf erfolgt auch Miterwerb des Grundstückes (notarielle Beurkundung ist notwendig)
  • Makler- und Bauträgerverordnung ist relevant
  • Einflussnahme auf einzelne tätige Unternehmer kaum möglich, da kein Vertragsverhältnis
Baubetreuer
  • unterstützt und berät den Bauherren (meist Architekt oder Bauingenieur)
  • meist Einzelvergabe der Baugewerke
Vermessungsingenieur
  • zuständig für Grundstücksvermessung, Gebäudeabsteckung oder Gebäudeeinmessung
Ausführungsfirmen
  • Bau-/Installationsfirmen für die einzelnen Gewerke, wie z.B. Maurer- und Trockenbauarbeiten, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro

 

Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)

Diese Verordnung regelt die Berechnungen der Entgelte von Architekten und Ingenieuren mit Sitz in Deutschland, soweit die Leistungen durch diese Verordnung durch diese Verordnung erfasst und von Deutschland aus erbracht werden. Das Gesamthonorar kann bis zu ca. 20% der Gesamtkosten eines Bauprojektes betragen.

Dabei gilt zu beachten, dass zwischen einer Objektplanung (unmittelbare Planung von Maßnahmen für das Gebäude) und einer Fachplanung (u.a. haustechnische Planung, statische Berechnung, Garten- und Freiraumplanung) unterschieden wird, wofür eigene Mindest- und Höchstsätze der Honorare festgelegt und abgerechnet werden.


Die Architektenleistung für eine Objektplanung wird nach § 34 der HOAI in 9 Leistungsphasen (LPH) unterteilt, welche auch einzeln, beispielsweise bis LPH 4 und der damit verbundenen Baugenehmigung beauftragt werden können.

Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2013
Leistungsphase Beschreibung prozentualer Anteil am Gesamthonorar
1 Grundlagenermittlung Klärung der Aufgabenstellung und des Gesamtumfangs des Leistungsbedarfs 2 %
2 Vorplanung Aufstellen eines Zielkataloges, Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten und eine erste Kostenschätzung 7 %
3 Entwurfsplanung Planung des endgültigen Entwurfes 15 %
4 Genehmigungsplanung Erarbeitung aller erforderlicher Genehmigungen und baurechtlicher Bestimmungen, um den Bauantrag einzureichen 3 %
5 Ausführungsplanung Erstellung der Pläne, auf deren Grundlage das Gebäude errichtet wird 25 %
6 Vorbereitung der Vergabe Definieren der zu erbringenden Tätigkeiten, Anfertigen und Versenden der Leistungsverzeichnisse an Baufirmen 10 %
7 Mitwirkung bei Vergabe Prüfung und Verhandlung der Angebote der Baufirmen, Beratung bei der Wahl einer Baufirma 4 %
8 Objektüberwachung Überwachung und Kontrolle der Ausführung des Bauprojektes, Rechnungsprüfung und Mängelfeststellung 32 %
9 Objektbetreuung und
Dokumentation
Erneute Überprüfung des Gebäudes auf Mängel, bevor die Gewährleistungsfristen ablaufen 2 %

Die Orientierungswerte für untere und obere Honorarsätze der Honorare für die aufgeführten Leistungen sind in einer Honorartafel nach § 35 der HOAI festgesetzt. Die Honorarsätze sind abhängig von den anrechenbaren Rohbaukosten (Netto) und der vereinbarten Honorarzone nach Schwierigkeit der Planungsanforderungen.

Zusätzlich können Fachplanungen, wie die Tragwerksplanung, für einen erforderlichen Standsicherheitsnachweis im Neubau oder bei der Änderung von tragenden Bauteilen im Bestand notwendig sein. Diese Leistung wird nach § 51 der HOAI gesondert ermittelt bzw. vergütet.Die HOAI enthält weiterhin Orientierungswerte zur Honorarermittlung von Planungsleistungen für technische Ausrüstung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauphysik und Schallschutz.


Anrechenbare Kosten sind nach HOAI Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten und werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf Grundlage ortsüblicher Preise ermittelt. Allgemein anerkannte Regel der Technik ist z. B. die DIN 276 Kosten im Bauwesen, in welcher alle Kostengruppen erfasst und gegliedert sind.

Die Honorarzonen regeln die Höhe der Planungsanforderungen
Honorarzone I Honorarzone II Honorarzone III Honorarzone IV Honorarzone V
> sehr geringe Planungsanforderungen > geringe
Planungsanforderungen
> durchschnittliche
Planungsanforderungen
> hohe
Planungsanforderungen
> sehr hohe
Planungsanforderungen

 

Detaillierte Angaben zur geltenden HOAI inkl. HOAI-Online-Rechner sind unter www.hoai.de/hoai/rechner/ zu finden.