Baubeteiligte und Planungskosten

Unter den Begriffen "Am Baubeteiligte" oder "Baupartner" werden diejenigen Personen verstanden, die den Bauherren als fachliche Baupartner beiseite stehen. Dies kann vor, während oder nach der Bauphase der Fall sein, je nach Umfang der Bauaufgabe. Grundsätzlich ist es wichtig eine gutes Team aus qualifizierten Planer, Energieberater und Baufirma zu haben, um ein dauerhaft zufriedenstellendes Gesamtergebnis zu erzielen. Diese Leistungen haben auch Kosten zur Folge, die u.a. in der Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt werden.
Mögliche Baupartner werden in nachfolgender Tabelle näher erläutert:
Baupartner | Aufgabe |
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Architekt und Bauingenieur |
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Fachplaner für Energieeffizienz in Gebäuden (Energieberater) |
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Generalunternehmer (GU) |
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Generalübernehmer (GÜ) |
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Bauträger |
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Baubetreuer |
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Vermessungsingenieur |
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Ausführungsfirmen |
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Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Diese Verordnung regelt die Berechnungen der Entgelte von Architekten und Ingenieuren mit Sitz in Deutschland, soweit die Leistungen durch diese Verordnung durch diese Verordnung erfasst und von Deutschland aus erbracht werden. Das Gesamthonorar kann bis zu ca. 20% der Gesamtkosten eines Bauprojektes betragen.
Dabei gilt zu beachten, dass zwischen einer Objektplanung (unmittelbare Planung von Maßnahmen für das Gebäude) und einer Fachplanung (u.a. haustechnische Planung, statische Berechnung, Garten- und Freiraumplanung) unterschieden wird, wofür eigene Mindest- und Höchstsätze der Honorare festgelegt und abgerechnet werden.
Die Architektenleistung für eine Objektplanung wird nach § 34 der HOAI in 9 Leistungsphasen (LPH) unterteilt, welche auch einzeln, beispielsweise bis LPH 4 und der damit verbundenen Baugenehmigung beauftragt werden können.
Leistungsphase | Beschreibung | prozentualer Anteil am Gesamthonorar |
---|---|---|
1 Grundlagenermittlung | Klärung der Aufgabenstellung und des Gesamtumfangs des Leistungsbedarfs | 2 % |
2 Vorplanung | Aufstellen eines Zielkataloges, Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten und eine erste Kostenschätzung | 7 % |
3 Entwurfsplanung | Planung des endgültigen Entwurfes | 15 % |
4 Genehmigungsplanung | Erarbeitung aller erforderlicher Genehmigungen und baurechtlicher Bestimmungen, um den Bauantrag einzureichen | 3 % |
5 Ausführungsplanung | Erstellung der Pläne, auf deren Grundlage das Gebäude errichtet wird | 25 % |
6 Vorbereitung der Vergabe | Definieren der zu erbringenden Tätigkeiten, Anfertigen und Versenden der Leistungsverzeichnisse an Baufirmen | 10 % |
7 Mitwirkung bei Vergabe | Prüfung und Verhandlung der Angebote der Baufirmen, Beratung bei der Wahl einer Baufirma | 4 % |
8 Objektüberwachung | Überwachung und Kontrolle der Ausführung des Bauprojektes, Rechnungsprüfung und Mängelfeststellung | 32 % |
9 Objektbetreuung und Dokumentation |
Erneute Überprüfung des Gebäudes auf Mängel, bevor die Gewährleistungsfristen ablaufen | 2 % |
Die Orientierungswerte für untere und obere Honorarsätze der Honorare für die aufgeführten Leistungen sind in einer Honorartafel nach § 35 der HOAI festgesetzt. Die Honorarsätze sind abhängig von den anrechenbaren Rohbaukosten (Netto) und der vereinbarten Honorarzone nach Schwierigkeit der Planungsanforderungen.
Zusätzlich können Fachplanungen, wie die Tragwerksplanung, für einen erforderlichen Standsicherheitsnachweis im Neubau oder bei der Änderung von tragenden Bauteilen im Bestand notwendig sein. Diese Leistung wird nach § 51 der HOAI gesondert ermittelt bzw. vergütet.Die HOAI enthält weiterhin Orientierungswerte zur Honorarermittlung von Planungsleistungen für technische Ausrüstung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauphysik und Schallschutz.
Anrechenbare Kosten sind nach HOAI Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten und werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf Grundlage ortsüblicher Preise ermittelt. Allgemein anerkannte Regel der Technik ist z. B. die DIN 276 Kosten im Bauwesen, in welcher alle Kostengruppen erfasst und gegliedert sind.
Die Honorarzonen regeln die Höhe der Planungsanforderungen | ||||
Honorarzone I | Honorarzone II | Honorarzone III | Honorarzone IV | Honorarzone V |
> sehr geringe Planungsanforderungen | > geringe Planungsanforderungen |
> durchschnittliche Planungsanforderungen |
> hohe Planungsanforderungen |
> sehr hohe Planungsanforderungen |
Detaillierte Angaben zur geltenden HOAI inkl. HOAI-Online-Rechner sind unter www.hoai.de/hoai/rechner/ zu finden. |