Bild zur Nachhaltigkeit mit  Glühbirne und junger Pflanze

Energieeffizienzgesetz – Informationen für öffentliche Stellen in Sachsen

Eine höhere Energieeffizienz leistet einen wichtigen Beitrag zu Versorgungssicherheit, Kostenstabilität und Klimaschutz. Die EU‑Energieeffizienzrichtlinie und das deutsche Energieeffizienzgesetz verpflichten die öffentliche Hand, Energieeffizienz konsequent mitzudenken. Mit dem Grundsatz „Energy Efficiency First“ müssen bei allen Planungen und Investitionen effiziente Lösungen vorrangig berücksichtigt werden. Öffentliche Einrichtungen müssen ihren Energieverbrauch senken, Gebäude energetisch sanieren, ein Gebäudeinventar führen und energieeffizient beschaffen. Kommunen können sich damit bereits jetzt organisatorisch und datenbasiert auf eine landesrechtliche Verpflichtung vorbereiten.

Zahnräder die ineinander greifen

Rechtsrahmen und Pflichten für die öffentliche Hand

Dank moderner Technik, der konsequenten Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und einer optimierten Energienutzung kann der Energieverbrauch deutlich reduziert werden. In der Folge steigt die Energieeffizienz und die Kosten sinken. Angesichts der aktuellen Energiepreissteigerungen ist dieses Thema aktueller denn je. 

Bereits seit den Ölkrisen der 1970er Jahre ist Energieeffizienz ein zentrales Thema für Versorgungssicherheit und Kostenstabilität. Seit den frühen 2000er Jahren treten zusätzlich Klimaschutz, Energiearmutsbekämpfung und der Ausbau erneuerbarer Energien in den Vordergrund. Mit der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) adressiert die Europäische Union seit 2006 systematisch diese Herausforderungen. 2023 trat die aktuelle Fassung der Richtlinie – EED 2023/1791 (EED III) – in Kraft. Wichtigste Neuerungen sind die verbindliche Verankerung des Grundsatzes „Energie an erster Stelle (Energy Efficiency First)“ sowie die Festlegung neuer EU-Energieeffizienzziele für 2030.

Pflichten aus der EU‑Energieeffizienzrichtlinie (EED 2023/1791)

Grundsatz „Energie an erster Stelle (Energy Efficiency First)“  (EED 2023/1791, Artikel 3)

Bei allen relevanten Planungen, politischen Entscheidungen und größeren Investitionen müssen energieeffiziente Lösungen vorrangig geprüft und berücksichtigt werden. Energieeffizienz ist verbindlich als grundlegendes Entscheidungsprinzip festgeschrieben.

Das deutsche Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Deutschland hat seit 2010 zahlreiche Maßnahmen verabschiedet, um die EU-Ziele zu erreichen. Mit dem am 13. November 2023 in Kraft getretenen EnEfG soll die EED auf nationaler Ebene durch Vorgaben für Bund, Länder und öffentliche Stellen in Deutschland umgesetzt werden. Für 2026 ist eine Novelle des EnEfG angekündigt. Eine aktualisierte Darstellung erfolgt hier nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

Ziele

  • Versorgung, Übertragung, Speicherung und Nutzung von Energie effizienter gestalten,
  • Importabhängigkeiten von fossilen Energieträgern reduzieren,
  • Versorgungssicherheit und Kostenstabilität stärken,
  • Klimawandel begrenzen und
  • Besonders schutzbedürftige Verbrauchergruppen berücksichtigen.

Der öffentliche Sektor nimmt eine Vorbildrolle bei der Umsetzung ein. Bund, Länder und Kommunen müssen ihren Energieverbrauch systematisch senken, Gebäude modernisieren und Energieeffizienz künftig bei allen Entscheidungen mitdenken.

Was können öffentliche Stellen (u.a. Kommunen) in Sachsen jetzt tun?

Unabhängig von einer noch ausstehenden rechtlichen Verpflichtung der Kommunen sind Maßnahmen für mehr Energieeffizienz sinnvoll, weil sie kurz-, mittel- und langfristig Einsparungen ermöglicht

Folgende Maßnahmen können Kommunen bereits jetzt umsetzen:

Kommunales Energiemanagement (KEM) bietet einen systematischen Ansatz zum Energiesparen im öffentlichen Sektor. Ziele sind, Energieverbräuche in öffentlichen Gebäuden zu reduzieren und damit verbundene Kosten und CO2-Emissionen einzusparen. 

Bestandteile sind:

  • Maßnahmen ohne Investitionen im eigenem Gebäudebestand, wie Verbrauchscontrolling, Betriebsoptimierung bestehender Anlagentechnik, Nutzersensibilisierung und Vertragsoptimierung
  • die Vorbereitung zielgerichteter Investitionen bei Sanierung und Neubau.

Dadurch sind beim Energie- und Wasserverbrauch jeweils Einsparungen im Bereich zwischen 10 und 20 % möglich. 

Nähere Informationen zum Kommunalen Energiemanagement

Handlungsfelder Energie

Unterstützungsangebote für die öffentliche Hand in Sachsen

Energieeffizienz umsetzen – mit Unterstützung in Sachsen

Sachsen unterstützt Kommunen, Landkreise und andere öffentliche Einrichtungen mit einem breiten Angebot aus Information, Arbeitshilfen, Beratung, Qualifizierung, Vernetzung und Förderung.

Die SAENA unterstützt als zentrale Anlauf- und Lotsenstelle, bündelt Informationen und hilft, die passenden Angebote zu finden und sinnvoll zu nutzen.

Ansprechpartner

Armin Verch

Kommunales Energiemanagement

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3199 anrufen

Björn Wagner

Kommunaler Klimaschutz
Effiziente Mobilität

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3169 anrufen

Ansprechpartner zum Thema Abwärme

René Kupke

Kommunales Energiemanagement

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3192 anrufen

Martin Weiß

Kommunales Energiemanagement

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3171 anrufen

Dr. Marcus Dittfeld

Berater Energiemanagement und Prozessorganisation

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3159 anrufen

Ingrid Panicke

Beraterin Energieerzeugung und Energiesysteme

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3196 anrufen