17.02.2023, Dresden

Zwei weitere Leuchtmittel werden verabschiedet –

Stehlampe mit Sessel

Broschüre „Beleuchtung im Haushalt“ der SAENA unterstützt beim Umstieg! Ab dem 25. Februar 2023 folgen die nächsten Lichtquellen auf dem Weg ins Aus:

Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät sowie die kreisförmigen Leuchtstofflampen T5. Ab dem 25. August 2023 bzw. dem 1. September 2023 werden außerdem die linearen Leuchtstofflampen T5 und T8 bzw. einige Halogenlampen folgen und dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Schrittweise werden Produkte, die die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllen, vom Markt genommen.

Die Broschüre "Beleuchtung im Haushalt" der Sächsischen Energieagentur - SAENA GmbH ist eine praktische Orientierungshilfe für alle, die im eigenen Haushalt auf energieeffiziente Beleuchtung setzen möchten. Sie beinhaltet wissenswerte Informationen über Licht, Lampen und welche Faktoren bei der Erstellung eines eigenen Lichtkonzeptes eine Rolle spielen. Des Weiteren erhalten Sie Tipps für den Einkauf und die umweltgerechte Entsorgung.

In der überarbeiteten Auflage werden zudem wichtige Informationen über die Ausphasung sowie den Umstieg auf die langfristige und effiziente Alternative der LED-Leuchten aufgezeigt. Neu ist ebenso ein Überblick über den möglichen Einsatz von Smarter Beleuchtung.

Unsere aktualisierte Broschüre finden Sie hier.

www.saena.de/broschüren

Hintergrund
Gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass bestimmte Leuchtmittel nicht mehr verkauft werden dürfen. Wir erklären Ihnen warum:

Die Ökodesign-Richtlinie ist eine EU-weite Regelung, die u.a. darauf abzielt, die Umweltauswirkungen von Produkten zu verringern, wie z.B.deren Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Produkteigenschaften fest und verbietet den Verkauf von Produkten, die diese Anforderungen nicht erfüllen.

Die RoHS-Richtlinie* hingegen regelt den Einsatz von gefährlichen Substanzen in Elektro- und Elektronikprodukten. Sie verbietet den Einsatz von bestimmten Schwermetallen, wie zum Beispiel Quecksilber.

*Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und ElektronikgerätenText von Bedeutung für den EWR (europa.eu)

Im Bereich der Leuchtmittel bedeuten diese Richtlinien, dass ineffiziente Produkte wie herkömmliche Glühlampen, die hohe Energieverbraucher sind oder umweltschädliche Lampen, die Quecksilber enthalten, nicht mehr verkauft werden dürfen. Stattdessen müssen energieeffiziente Alternativen wie LED-Lampen verwendet werden, die sowohl den Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie entsprechen als auch die Substanzbeschränkungen der RoHS-Richtlinie* erfüllen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden schrittweise vom Markt genommen.