Die Anforderungen des GEG 2024 - Gebäudeenergiegesetz - an die Gebäudeautomation

Das Seminar richtet sich an Eigentümer und Verwalter von Nichtwohngebäuden, Planer und Energieberater

Am 1. Januar 2024 traten die Änderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft. Dabei wurden auch neue Mindestanforderungen an Heizungsanlagen und an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude eingeführt. Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet und mit digitaler Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden. Was diese neuen Pflichten für Auswirkungen auf Eigentümer von Nichtwohngebäuden haben und was „unstrittige“ und „juristisch interpretierbare“ Anforderungen sind, wird in diesem kostenfreien Online-Seminar durch den Experten für Gebäudeautomation Herrn Prof. Dr. Michael Krödel vom Institut für Gebäudetechnologie GmbH erklärt.

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 2 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude),  2 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 2 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angemeldet.

Ablauf

Agenda:

  • Überblick über die gesetzlichen Anforderungen (inkl. EPBD, DIN V 18599, EN 15232/ISO 52120)
  • Konkrete Anforderungen inkl. Unterscheidung in „unstrittige“ und „juristisch interpretierbare“ Anforderungen
  • Fördermöglichkeiten der Gebäudeautomation (BEG EM NWG)
  • Tipps und Vorlagen zur Umsetzung in der Praxis

Über die Veranstaltung

Veranstaltungszeit

29.05.2024, 09:30 bis 11:00 Uhr

Veranstaltungsort

Online

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