Start in die Kommunale Wärmeplanung

Webinar für Kommunalvertreter, Berater, Energieversorger und Interessierte, um einen ersten Einblick in die Kommunale Wärmeplanung zu bekommen. Nach einer kurzen Zusammenfassung der aktuellen Gesetzeslage zum Thema Wärmeplanung, soll es darum gehen, die ersten Schritte für Kommunen in Sachsen zu skizzieren, die nötig sind, um sich auf den Weg zu einem Wärmeplan zu begeben. Dabei wird auch auf Fördermöglichkeiten eingegangen. Anschließend haben die Teilnehmer die Möglichkeit ihre eigenen Fragen zum Thema zu stellen und sich von der neuen Servicestelle Kommunale Wärmeplanung bei der SAENA beraten zu lassen.

Hintergrund:

Eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine informelle Planung auf Gemeindeebene und ein zentraler Baustein der Energiewende vor Ort unter Berücksichtigung zukünftiger Klimaneutralität und Versorgungssicherheit. Die KWP soll den kommunalen Hauptakteuren als strukturelle Leitplanke für die zukünftige Stadt- und Wärmeplanung dienen. Ziel einer KWP ist es, für die Gemeinden eine ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösung als langfristige Perspektive darzustellen und Maßnahmen bzw. Umsetzungsoptionen aus Sicht der Gemeinde zu benennen. Hierfür werden die individuellen Randbedingungen jeder Kommune für die Zeithorizonte 2030, 2035, 2040 und 2045 bewertet, dabei insbesondere im Hinblick auf:

  • Zustand und Kapazitätsreserven der vorhandenen Infrastruktur
  • Dekarbonisierungsoptionen in Abhängigkeit der Gemeindegröße
  • Spezifische CO2-Emissionen und deren Entwicklung ausgewählter Energieträger
  • Kommunale Daseinsvorsorge im Hinblick auf die Gesamtheit der Maßnahmen und Effekte eines kommunalen Wärmeplans
  • Kriterien zur Abschätzung von EE-Potenzialen
  • Eigenschaften der Nutzung von EE-Energien
  • Abwärmepotentialen
  •  Wirtschaftliche Randbedingungen


Die hierfür erforderliche gesetzliche Grundlage bildet das in Vorbereitung befindliche Wärmeplanungsgesetz (WPG). Dieses soll geplant am 01.01.2024 in Kraft treten und verpflichtet alle Kommunen zur Erstellung einer KWP bis spätestens 30.06.2028.


Die Fortbildung ist für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 2 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude),  2 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 2 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angemeldet.

Anmeldeschluss ist der 15.01.2024 19:00 Uhr

Über die Veranstaltung

Veranstaltungszeit

16.01.2024, 14:00 bis 15:30 Uhr

Veranstaltungsort

online - zoom