Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder
News: Ab dem 20.04.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses / Effizienzgebäudes stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen
- Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen.
- Kommunale Antragsteller können die Kredit- oder die Zuschussvariante beantragen.
- Bei Wohngebäuden werden diese drei Effizienzhaus-Stufen gefördert:
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro
- Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
- Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
- Bei Nichtwohngebäuden werden diese beiden Effizienzgebäude-Stufen gefördert:
- Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3 Mio. Euro
- Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3,75 Mio. Euro
- Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder der Seite der KfW unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/
In diesen FAQ werden alle wichtigen Fragen zur wiederanlaufenden Neubauförderung sowie aller weiteren Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG rechtsverbindlich beantwortet werden.