06.04.2022, Dresden

Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder

Baustelle_Wohnhaus

News: Ab dem 20.04.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienz­hauses / Effizienz­gebäudes stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

 

Weitere Informationen

  • Private und gewerbliche Antrag­steller können ausschließlich die Kredit­variante beantragen.
  • Kommunale Antrag­steller können die Kredit- oder die Zuschuss­variante beantragen.
  • Bei Wohngebäuden werden  diese drei Effizienz­haus-Stufen gefördert:
    • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro
    • Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
    • Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
       
  • Bei Nichtwohngebäuden werden diese beiden Effizienz­gebäude-Stufen gefördert:
    • Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 3 Mio. Euro
    • Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 3,75 Mio. Euro
       
  • Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder der Seite der KfW unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/

In diesen FAQ werden alle wichtigen Fragen zur wiederanlaufenden Neubauförderung sowie aller weiteren Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG rechtsverbindlich beantwortet werden.

https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html?cms_artId=3057730