Bild zur Nachhaltigkeit mit  Glühbirne und junger Pflanze

Energieeffizienzgesetz – Informationen für öffentliche Stellen in Sachsen

Eine höhere Energieeffizienz leistet einen wichtigen Beitrag zu Versorgungssicherheit, Kostenstabilität und Klimaschutz. Die EU‑Energieeffizienzrichtlinie und das deutsche Energieeffizienzgesetz verpflichten die öffentliche Hand, Energieeffizienz konsequent mitzudenken. Mit dem Grundsatz „Energy Efficiency First“ müssen bei allen Planungen und Investitionen effiziente Lösungen vorrangig berücksichtigt werden. Öffentliche Einrichtungen müssen ihren Energieverbrauch senken, Gebäude energetisch sanieren, ein Gebäudeinventar führen und energieeffizient beschaffen. Kommunen können sich damit bereits jetzt organisatorisch und datenbasiert auf eine landesrechtliche Verpflichtung vorbereiten.

Zahnräder die ineinander greifen

Rechtsrahmen und Pflichten für die öffentliche Hand

Dank moderner Technik, der konsequenten Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und einer optimierten Energienutzung kann der Energieverbrauch deutlich reduziert werden. In der Folge steigt die Energieeffizienz und die Kosten sinken. Angesichts der aktuellen Energiepreissteigerungen ist dieses Thema aktueller denn je. 

Bereits seit den Ölkrisen der 1970er Jahre ist Energieeffizienz ein zentrales Thema für Versorgungssicherheit und Kostenstabilität. Seit den frühen 2000er Jahren treten zusätzlich Klimaschutz, Energiearmutsbekämpfung und der Ausbau erneuerbarer Energien in den Vordergrund. Mit der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) adressiert die Europäische Union seit 2006 systematisch diese Herausforderungen. 2023 trat die aktuelle Fassung der Richtlinie – EED 2023/1791 (EED III) – in Kraft. Wichtigste Neuerungen sind die verbindliche Verankerung des Grundsatzes „Energie an erster Stelle (Energy Efficiency First)“ sowie die Festlegung neuer EU-Energieeffizienzziele für 2030.

Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle (Energy Efficiency First)“  (EED 2023/1791, Artikel 3)

Bei allen relevanten Planungen, politischen Entscheidungen und größeren Investitionen müssen energieeffiziente Lösungen vorrangig geprüft und berücksichtigt werden. Energieeffizienz ist verbindlich als grundlegendes Entscheidungsprinzip festgeschrieben.

Das deutsche Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Deutschland hat seit 2010 zahlreiche Maßnahmen verabschiedet, um die EU-Ziele zu erreichen. Mit dem am 13. November 2023 in Kraft getretenen EnEfG soll die EED auf nationaler Ebene durch Vorgaben für Bund, Länder und öffentliche Stellen in Deutschland umgesetzt werden. Für 2026 ist eine Novelle des EnEfG angekündigt. Eine aktualisierte Darstellung erfolgt hier nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

Ziele

  • Versorgung, Übertragung, Speicherung und Nutzung von Energie effizienter gestalten,
  • Importabhängigkeiten von fossilen Energieträgern reduzieren,
  • Versorgungssicherheit und Kostenstabilität stärken,
  • Klimawandel begrenzen und
  • Besonders schutzbedürftige Verbrauchergruppen berücksichtigen.

Der öffentliche Sektor nimmt eine Vorbildrolle bei der Umsetzung ein. Bund, Länder und Kommunen müssen ihren Energieverbrauch systematisch senken, Gebäude modernisieren und Energieeffizienz künftig bei allen Entscheidungen mitdenken.

Was können öffentliche Stellen (u.a. Kommunen) in Sachsen jetzt tun?

Unabhängig von einer noch ausstehenden rechtlichen Verpflichtung der Kommunen sind Maßnahmen für mehr Energieeffizienz sinnvoll, weil sie kurz-, mittel- und langfristig Einsparungen ermöglicht

Folgende Maßnahmen können Kommunen bereits jetzt umsetzen:

Auf Basis einer vollständigen Liste aller Gebäude werden die energiekostenrelevanten Gebäude identifiziert und deren energierelevante Daten ermittelt.

Was sollten Sie konkret tun?

  • Gebäudebestand auflisten 
    • Alle Gebäude (insbesondere Nichtwohngebäude) in alleinigem oder anteiligem Eigentum oder Trägerschaft erfassen
    • Daten:
      • Liegenschaftsnummer (optional)
      • Gebäudebezeichnung
      • Bauwerkszuordnung / Nutzungsart
      • Adressdaten
  • Energiekostenrelevante Gebäude festlegen
    • Gebäude
      • deren Energiekosten von der Organisation bezahlt werden (direkt, anteilig oder indirekt z. B. über Zuschüsse bei Trägerschaft oder Anteil am Betreiberunternehmen) und
      • deren Kosten für Wärme und Strom in Summe 500 Euro pro Jahr überschreiten (Abschätzung)
      • auch: Neubauten, Gebäude mit Mischnutzung, Gebäude mit freier Trägerschaft
  • Nur für diese Gebäude werden weitere Daten erhoben, entsprechend der nachfolgende Punkte:
  • Flächendaten erfassen
    • temperierte Flächen erfassen (Bruttogrundfläche oder Nettogrundfläche)
    • als beheizbar gelten Flächen, bei denen stationäre Einrichtungen zur Beheizung vorhanden sind. Sie müssen nicht in Betrieb sein.
  • Basisjahr festlegen (Zeitraum der Erfassung)
    • Wahl möglichst des Vorjahrs, von dem Versorgerrechnungen möglichst vollständig vorliegen
    • Hinweis: die Jahre 2020 bis 2022 eignen sich i.d.R. nicht, da die Gebäude Corona-bedingt nicht der typischen Nutzung unterlagen und somit Verbrauchsdaten nicht vergleichbar sind
  • Energieverbrauch und -kosten erfassen
    • Je Gebäude bzw. Liegenschaft
      • Energieträger Beheizung
      • Art der Warmwassererzeugung (zentral/dezentral)
      • Wetterstation in der Nähe
      • Abrechnungszeitraum
      • Verbräuche für Wärme (Heizwertbezogen! Versorgerabrechnungen sind meist Brennwertbezogen, sodass eine Umrechnung erforderlich ist! Umrechnungsfaktoren sind im Internet abrufbar)
      • Verbräuche für Strom, Wasser/Abwasser (aus Versorger-Abrechnungen)
      • Kosten oder Mischpreise für Wärme, Strom, Wasser/Abwasser (aus Versorger-Abrechnungen)
      • Soweit vorhanden der Emissionsfaktoren (aus Abrechnungen des Versorgers, wenn vorhanden)
  • Verbrauchskennwerte bilden bzw. prüfen
    • Energieverbräuche zeitbereinigen (im Tool automatisch entsprechend eingegebenen Abrechnungszeitraum)
    • Witterungsbereinigung der Wärmeverbräuche (im Tool automatisch anhand der eingegebenen Wetterstation)
    • Verbrauchskennwerte auf Plausibität prüfen, Hinweis: wenn Verbrauchskennwerte systematisch zu gering erscheinen, sollten die Flächenwerte überprüft werden.

Wo finde ich Hilfsmittel zur Erfassung?

Kom.EMS Tool zur Gebäudeanalyse und Priorisierung: https://www.komems.de/documents/saena/185
Merkblatt Gebäudeanalyse und Priorisierung: https://www.komems.de/documents/saena/184

Prioritäre Gebäude sind ausgewählte Gebäude, in denen als erstes Umsetzungsmaßnahmen des KEM  (Begehungen, Messungen, Einführung Energie- und Verbrauchscontrolling, Optimierung) erfolgen. Die Auswahl erfolgt anhand der Verbrauchskennwerte und verschiedener Kriterien.

Was sollten Sie konkret tun?

  • Empfehlungen für die Auswahl prioritärer Gebäude:
    • Wärmekennwert auffällig gegenüber Vergleichskennwert
    • Energiekosten größer 5.000 €/Jahr
    • Organisation trägt Energiekosten selbst (keine Umlage auf Mieter, freie Träger…),
    • keine Mischnutzung
    • Keine komplexe Versorgungs- oder Zählerstruktur (wie BHKW, Wärmepumpe, Nahwärmenetz etc.)
    • Keine grundlegende Sanierung Anlagentechnik/Gebäudehülle oder Abriss in den nächsten 2 Jahren geplant
    • Monatliche Wärmeverbrauchsablesung muss unverzüglich monatlich gebäudescharf messbar sein ohne Nachrüstung von zusätzlichen Zählern (betrifft vor allem Heizöl- oder Pelletanlagen)
    • Hausmeister/Betriebspersonal ist bei der Organisation angestellt

Der Kom.EMS Check ist eine Arbeitshilfe, mit der die kommunale Verwaltung anhand von 33 Fragen die Qualität ihres bestehenden Energiemanagements prüfen kann. Die Arbeitshilfe zeigt anhand der eingegebenen Antworten Stärken und Schwächen in den einzelnen Handlungsfeldern auf und benennt Ansätze für eine Verbesserung.

Bewertete Handlungsfelder:

  • Initiieren, intern kommunizieren
  • Organisieren, extern kommunizieren
  • Verstetigung Energiemanagement
  • Energie Monitoring, Controlling und Berichtswesen
  • Beschaffung von Energie
  • Investive Maßnahmen
  • Straßenbeleuchtung

Was sollten Sie konkret tun?

  • Ein Team mit Vertretern der Leitungsebene sowie des Liegenschaftsbetriebs nimmt sich ca. 1 Stunde Zeit und beantwortet alle Fragen. Am Abschluss das PDF Dokument erzeugen.

https://www.komems.de/EnergyManagement/kemCheck/

Als Grundlage für weitergehende Optimierungsmaßnahmen werden zunächst von den prioritären Gebäuden Daten erhoben und zentral digital gebündelt zu einem „lebenden“ Gebäudeinventar - keine einmalige Datensammlung, regelmäßige Aktualisierung einplanen:

  • Verbrauchsrechnungen der letzten Jahre
  • Lagepläne der Liegenschaften
  • Flächenangaben (Vorzugsweise BGF oder NGF)
  • Protokolle der Emissionsmessungen der Schornsteinfeger
  • Förderanträge für investive Maßnahmen wegen Angaben zum Aufbau der Hüllflächen und Erfassung vorhandener Anlagentechnik
  • Gebäudeenergiekonzepte wenn vorhanden
  • Energieberichte des Versorgers wenn vorhanden
  • Bestandserfassung der technischen Anlagen
  • Zählerstruktur
  • Bedienungsanleitungen
  • Wartungsprotokolle
  • Lieferverträge der Versorger
  • Energieausweise wegen Ermittlung von Kennwerten und investiven Vorschlägen
  • Nutzungsprofile und Veranstaltungspläne

 

 

II. Nach Verbrauchsstelle

Gebäude und Liegenschaften stellen einen der zentralen Hebel zur Erreichung der EnEfG-Ziele dar.

Einführung und Verstetigung des KEM
Die Einführung und Verstetigung eines systematisches kommunales Energiemanagement (KEM) bildet hierbei das Fundament, Energieverbräuche dauerhaft zu minimieren. Die länderübergreifende Online-Plattform Kom.EMS bietet ein Werkzeug für den systematischen Aufbau und die Verstetigung eines Energiemanagement-Systems für die kommunalen Verwaltungen mit dem Fokus auf nicht-investive und organisatorische Maßnahmen.

Nicht-investive Maßnahmen im Gebäudebereich
Allein durch organisatorische und geringinvestive Maßnahmen sind Einsparungen von 10 % bis 20 % möglich, ohne den Nutzerkomfort einzuschränken. Dazu zählen folgende beispielhafte Maßnahmen:

  • Anpassung der Anlagentechnik: Optimierung von Heizkurven, Anpassung von Pumpenleistungen und die bedarfsgerechte Steuerung von Lüftungsanlagen.24
  • Nutzerverhalten: Sensibilisierung des Verwaltungspersonals durch Schulungen und regelmäßige Informationen zum Energieverbrauch.24
  • Dämmung von Rohrleitungen: Kostengünstige Maßnahme zur Reduktion von Wärmeverlusten in Technikzentralen um bis zu 30 %.32

Zudem bietet das Wissensportal der Plattform Kom.EMS bietet hierzu vielfältige Arbeitshilfen (Registrierung erforderlich).

Investive Strategien und Sanierungskonzepte
Für tiefergehende Einsparungen sind investive Maßnahmen unumgänglich. Dazu zählen folgende beispielhafte Maßnahmen:

  • Hüllensanierung: Dämmung von Dächern, Fassaden und der Austausch veralteter Fenster durch hocheffiziente Komponenten.32
  • Heizungstausch: Umstieg auf Wärmepumpen oder Anschluss an dekarbonisierte Wärmenetze im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung.23
  • LED-Innenbeleuchtung: Sanierung von Hallen- und Bürobeleuchtungen, die Amortisationszeiten von oft unter fünf Jahren aufweisen.35

Das EnEfG erfasst erstmals mobilitätsbezogene Energieverbräuche.

Für Kommunen und Verkehrsbetriebe bieten sich für die Erschließung von Effizienz- und Dekarbonisierungspotenzialen die Analyse und Elektrifizierung der Flotten, der Aufbau von Ladeinfrastruktur sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zu behördlichen Mobilitätsmanagement an.

Der länderübergreifende Mobilitätskompass unterstützt hierbei mit praxisnahen, digitalen Werkzeugen und verständlichen Hintergrundinformationen:

  • Fuhrparkanalyse und Flottenelektrifizierung: Ermittlung de Elektrifizierungs- und Optimierungspotenzial von Fuhrparks mit Hilfe von "eOptiflott" oder "eOptiflott light"
  • Ladeinfrastruktur:  Erstellung einer technische Vorkonzeption und Abschätzung der Kosten für den Ausbau von Wallboxen und Ladesäulen am Standort mit Hilfe vom "Ladeinfrastrukturrechner".
  • Behördliches Mobilitätsmanagement (BMM): Unterstützung beim Herausarbeiten individueller und praxisnaher Lösungen für ein zukunftsfähiges Mobilitätsmanagement mit Hilfe des BMM-Tools. Dafür erhebt und analysiert es standortbezogene Mobilitätsdaten – etwa zur Verkehrsmittelnutzung oder zur vorhandenen Infrastruktur – und leitet daraus konkrete Handlungsempfehlungen ab. 
Handlungsfelder Energie

Unterstützungsangebote für die öffentliche Hand in Sachsen

Energieeffizienz umsetzen – mit Unterstützung in Sachsen

Sachsen unterstützt Kommunen, Landkreise und andere öffentliche Einrichtungen mit einem breiten Angebot aus Information, Arbeitshilfen, Beratung, Qualifizierung, Vernetzung und Förderung.

Die SAENA unterstützt als zentrale Anlauf- und Lotsenstelle, bündelt Informationen und hilft, die passenden Angebote zu finden und sinnvoll zu nutzen.

Ansprechpartner

Armin Verch

Kommunales Energiemanagement

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3199 anrufen

Björn Wagner

Kommunaler Klimaschutz
Effiziente Mobilität

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3169 anrufen

Ansprechpartner zum Thema Abwärme

René Kupke

Kommunales Energiemanagement

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3192 anrufen

Martin Weiß

Kommunales Energiemanagement

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3171 anrufen

Dr. Marcus Dittfeld

Berater Energiemanagement und Prozessorganisation

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3159 anrufen

Ingrid Panicke

Beraterin Energieerzeugung und Energiesysteme

E-Mail schreiben Jetzt 0351 4910-3196 anrufen