14.07.2026, Dresden

Das umstrittene GModG - Gebäudemodernisierungsgesetz - ist beschlossen

Baustelle eines Wohngebäudekomplexes

Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das zentrale Gesetz für energetische Gebäudeanforderungen verabschiedet. Hierbei wurde der bisherige Gesetzestitel geändert: aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetzt (GEG -> GModG). Es gab Anpassungen für die Wärme von bisher konkreten zu neu weniger kalkulierbaren abstrakten Anforderungen. Die Abschaffung der 65%-EE-Pflicht und die "Bio-Treppe" treten bereits direkt am Tag nach der Verkündung in Kraft, weitere Regelungen ab Januar 2027.

Mit Verkündung des Gesetzes im Bundesanzeiger entfallen damit die bisherige 65%-EE-Regelungen sowie die Beratungspflicht für neue Öl- und Gasheizungen. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen künftig einen schrittweisen steigenden Anteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen. Ergänzend werden neue Mieterschutzregelungen zur Aufteilung der Betriebskosten eingeführt. Mit dem Gesetz werden zudem zentrale Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Dazu gehören die Einführung von Nullemissionsgebäuden für Neubauten, die Ökobilanzierung von Gebäuden, Mindestenergiestandards für bestehende Nichtwohngebäude sowie eine schrittweise Solarpflicht. Das Gesetz ist nicht unumstritten. Die Bundesingenieurkammer beispielsweise bewertet das Gesetz kritisch. Sie sieht fehlende Planungssicherheit, einen höheren Beratungsaufwand und Risiken für Investitionen in die energetische Gebäudemodernisierung. Parallel treten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft, deren Auswirkungen auf den Sanierungsmarkt sich erst in den kommenden Monaten zeigen werden.

Zu den Informationen aus dem Bundestag.

Zu den Informationen aus dem Bundesrat.