29.07.2022, Dresden

BEG-Förderung bei der KfW und BAFA kurzfristig überarbeitet – Anträge vor 28.07.2022 haben Vertrauensschutz!

Darstellung Förderung mit Geldscheinen und Taschenrechnung

Das BMWK teilte zu den Änderungen der BEG-Förderung u.a. am 26.07.22 mit:

„…Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung sein. Ziel ist, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen. Deshalb wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt…..Die Änderungen werden morgen (27. Juli 2022) per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Ab dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022. Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter.“

Die im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinienänderung finden Sie hier

In einem kurzfristig für den 28.07.22 angesetzten „BEG-Reform Verbändegespräch“ verwiesen die Mitarbeiter des BMWK ausdrücklich darauf, dass die Änderungen erst auf Anträge, die ab dem 28.07.22, 0 Uhr eingingen Anwendung finden – alle Antragsteller, die davor einen Antrag stellten, genießen Vertrauensschutz und werden von den Förderinstituten nach den Bedingungen bearbeitet, die am Tage der Antragstellung galten.

Besonderheit BEG EM: Die Einzelmaßnahmenförderung Zuschuss beim BAFA ändert sich erst zum 15.08.22, 0 Uhr – bis dahin bleibt alles unverändert, jedoch begrenzt auf einen Antrag pro Antragsteller. Kreditanträge bei der KfW werden in diesem Segment jetzt schon nicht weiter entgegengenommen.

Die KfW informiert bereits entsprechend auf ihrer Internetseite.

BMWK - Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor - Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zuständigkeiten

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