Silhouette Stollberg Erzgebirge

Baufachliche Radonberatung

Wir beraten Sie zum baulichen Radonschutz und zu Fördermöglichkeiten

Unsere qualifizierten Radonfachberater beraten kostenfrei Bürger, Kommunen und Unternehmen zu baufachlichen und gebäudetechnischen Radonschutzmaßnahmen, ob im Neu- oder Altbau. Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail an radonberatung@saena.de.

Das Land Sachsen fördert unter Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bauliche Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsgebäuden mit Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen. Zum 15. September 2025 ist eine Änderung der Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 in Kraft getreten. Die Fördersätze und förderfähigen Ausgaben wurden angehoben. Für die Förderbereiche Stadtgrün und Radon wurde zudem der Kreis der Begünstigten erweitert.

Weitere Informationen unter:

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen (baulich, lüftungstechnisch und planerisch) an Gebäuden, die vor dem 31.12.2018 errichtet wurden, und in denen sich Arbeitsplätze befinden. Die Förderung kann nicht für rein zu wohnlichen Zwecken genutzte Gebäude beantragt werden, sondern nur für Nichtwohngebäude oder gemischt genutzte Gebäude. Die Gebäude müssen sich im Bundesland Sachsen befinden.

Wann wird gefördert?

Wurde bei einer Langzeitmessung in einem Gebäude gemittelt über das Jahr eine durchschnittliche Radon-222-Aktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ nachgewiesen, kann ein Förderantrag gestellt werden. Die Maßnahmen zur Minderung der Radon-Aktivitätskonzentration sind durch einen fachlich qualifizierten Planer („Radonberater“) zu erstellen und deren Durchführung sorgfältig zu dokumentieren.

Wer wird gefördert? 

  • kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • anerkannte Religionsgemeinschaften
  • Verbandskörperschaften
  • Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch wird gefördert? 

  • Festbetrag (Pauschale) in Höhe von 85 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 150.000 Euro für kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
  • Festbetrag (Pauschale) in Höhe von 65 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 125.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Die Berechnung der Pauschale erfolgt über die im Vorfeld festgelegten förderfähigen Gesamtausgaben des jeweiligen Einzelvorhabens durch die Sächsische Energieagentur (SAENA)
  • Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben von weniger als 5.000 Euro und mehr als 200.000 Euro ist ausgeschlossen.

Wo sind für die Förderung zugelassene Radonberater zu finden?

Zu finden unter: https://www.energieportal-sachsen.de/?permalink=17bVCXxf

Wo erfolgt die Beantragung der Förderung? 

Die Beantragung erfolgt über das Förderportal der SAB unter Hinweise zur Nutzung des Förderportals der SAB wenn alle formalen und fachliche Unterlagen vorliegen!

Ansprechpartner bei der SAENA für baufachliche Fragen zur Antragsstellung?

Zu finden unter: Radonberatung | SAENA

Hintergrund der Fachstelle SAENA?

Die SAENA ist im Rahmen der Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 für den Förderbereich Radon auch als Fachstelle beauftragt. Sie bewertet die beantragten Maßnahmen fachlich. Darüber hinaus wird sie die durchgeführten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit unter den jeweiligen Gegebenheiten bewerten und die Erfahrungen zusammenfassen.

Die Zuständige Behörde und Ansprechpartner zu gesetzlichen Radonschutzanforderungen an Arbeitsplätzen in Innenräumen ist das Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Für allgemeine Fragen u.a. zur gesundheitlichen Wirkung des Radons, Schutzmöglichkeiten sowie zu geeigneten Messverfahren stehen Ihnen die Berater der Radonberatungsstelle der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) kostenfrei zur Verfügung.

Zu finden unter: Ansprechpartner - Strahlenschutz - sachsen.de

Für Fragen zu baufachlichen und gebäudetechnischen Radonschutzmaßnahmen stehen Ihnen die Radonberater der Sächsischen Energieagentur (SAENA) kostenfrei zur Verfügung.

Zu finden unter: Radonberatung | SAENA

Um die Ursache von erhöhten Radonkonzentrationen in Gebäuden festzustellen und um sinnvolle Schutzmaßnahmen zu finden, ist es erforderlich einen qualifizierten und erfahrenen Radonsachverständigen hinzuzuziehen.

Die SAENA führt im Energieportal Sachsen eine Liste von „Radonberatern“ die für die Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 zugelassen sind. Diese Berater sind im Förderverfahren verpflichtend einzubinden, um eine ausreichende Umsetzungsqualität zu sichern.

Zu finden unter: Radonberater - Energieportal Sachen

Personengebundene Zugangskriterien für die Listung als Radonberater sind:

  • Zertifikat „Radonfachperson“ der Bauakademie Sachsen als pdf-Upload
  • Zertifikat „Radon Sachkunde, Modul 1 und 2a/2b“ des TÜV als pdf-Upload
  • Zertifikat „Radonfachperson“ des Berufsverbandes Deutscher Baubiologen (VDB e.V.) als pdf-Upload
  • weitere Zertifikate mit vergleichbaren Fachinhalten inkl. Abschlussprüfung als pdf-Upload möglich
  • Vorlage von 3 prüffähigen Referenzen gutachterlicher Tätigkeit über das SAENA-Formular Referenzen als pdf-Upload

Radonsachverständige können sich selbständig registrieren und Ihre Anmeldung durchführen unter www.energieportal-sachsen.de.

Nach manueller Prüfung der eingereichten Informationen erfolgt eine Freischaltung durch die SAENA. Für Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich gerne an unsere Fachberater am besten per E-Mail an radonberatung@saena.deradonberatung@saena.de.

Radon ist ein natürliches, radioaktives Edelgas, das farb-, geruch- und geschmacklos ist und daher mit den menschlichen Sinnen nicht wahrgenommen werden kann. Es entsteht beim radioaktiven Zerfall von Uran, einem Schwermetall, das in unterschiedlichen Konzentrationen in fast allen Böden und Gesteinen vorkommt. Aus dem Untergrund kann das Gas in Gebäude gelangen, sich dort anreichern und die menschliche Gesundheit gefährden.

Das gesundheitliche Risiko geht dabei weniger vom Edelgas Radon selbst aus, das größtenteils wieder ausgeatmet wird, sondern von seinen kurzlebigen, radioaktiven Zerfallsprodukten (Isotope von Polonium, Bismut und Blei). Diese lagern sich an Schwebeteilchen (Aerosole) in der Luft an, werden eingeatmet und deponieren sich im Atemtrakt. Dort schädigt die von ihnen ausgehende Alphastrahlung das Lungengewebe und kann Lungenkrebs verursachen. Nach dem Rauchen gilt Radon als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Das Strahlenschutzgesetz definiert einen Referenzwert der Radonaktivitätskonzentration von 300 Bq/m³* in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen.

* Bq/m³ = Becquerel pro Kubikmeter Luft (1 Becquerel = 1 Zerfall pro Sekunde)

Weitere Informationen unter: Wissenswertes über Radon - Strahlenschutz - sachsen.de

An bestimmten Arbeitsplätzen wie z.B. untertägige Bergwerke, Schächte und Höhlen, Radonheilbäder, Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und –verteilung können auf Grund der besonderen Bedingungen erhöhte Radonkonzentrationen auftreten.

Aber auch Arbeitsplätze in Innenräumen von Gebäuden können betroffen sein, wenn Radon aus dem Untergrund über erdberührte Bauteile oder aus Baumaterialien ins Gebäude gelangt und sich dort anreichern kann.

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) trifft deshalb verbindliche Regelungen für diese Arbeitsplätze.

Weitere Informationen unter:

Die Zuständige Behörde und Ansprechpartner zu gesetzlichen Radonschutzanforderungen an Arbeitsplätzen in Innenräumen ist das Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Zu finden unter: Ansprechpartner - Strahlenschutz - sachsen.de

Um abwägen zu können, ob eine erhöhte Radonkonzentration in Räumen, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, vorliegt, sollte eine Messung durchgeführt werden. Die richtige Ermittlung von Messwerten in Innenräumen hängt aber von verschiedenen klimatischen Einflüssen, des Messortes und dem Messzeitraum ab und sollte daher durch einen Radonsachverständigen erfolgen.

Eine Kurzeitmessung mit elektronischen Messgeräten kann einen ersten Aufschluss über die Radonkonzentration geben. Diese werden aber stark durch Luftwechsel, Luftdruckunterschiede und Konvektionsströmungen beeinflusst. Nur durch eine Jahresmessung z.B. mit passiven Detektoren (Exposimetern) kann ein verlässlicher Mittelwert der Radonkonzentration ermittelt werden. Nur der gemessene Jahresmittelwert ist mit dem im Strahlenschutzgesetz festgelegten mittleren Referenzwert von 300 Bq/m³ vergleichbar.

Die Radonkonzentration in Innenräumen hängt somit von verschiedenen Einflüssen ab und sollte daher richtig erfolgen. Wie genau zeigen die folgenden Veröffentlichungen:

Für allgemeine Fragen zu geeigneten Messverfahren stehen Ihnen die Berater der Radonberatungsstelle der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) kostenfrei zur Verfügung.

Zu finden unter: Ansprechpartner - Strahlenschutz - sachsen.de

Für alle Neubauten mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen fordert das Strahlenschutzgesetz im § 123 überall einen Basisschutz vor Radon. Dieser gilt als erfüllt, wenn Maßnahmen zum Feuchteschutz nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Jedoch müssen Abdichtungsbahn dauerhaft verschweißt bzw. verklebt und nicht nur überlappt werden, wie für den baulichen Feuchteschutz zulässig (= nicht ausreichend luft- bzw. gasdicht).

Für Neubauten in Radon-Vorsorgegebieten muss zusätzlich zum Feuchteschutz eine weitere Maßnahme zum Schutz vor Radon umgesetzt werden. Die Strahlenschutzverordnung stellt in § 154 eine Auswahl bereit, aus der je nach Bauvorhaben die geeignetste Maßnahme gewählt werden kann. Zu finden unter: § 154 StrlSchV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Besonders wichtig bei Neubauten, ist die sorgfältige Planung und Ausführung der Abdichtung von allen erdberührenden Bauteilen. Zudem sollte die Ausführung hinsichtlich der Ausführungsqualität überwacht und dokumentiert werden. Vorbeugende Maßnahmen sind meistens einfacher, effektiver und langfristig kostengünstiger als nachträgliche Radonsanierungen. Beispiele für vorbeugende Maßnahmen:

  • fachlich richtige Abdichtung von Leitungsdurchführungen (z.B. Wasser, Abwasser, Strom, Soleleitung für Wärmepumpen) z. B. mit Ringraumdichtungen oder Dichtmanschetten
  • Einbau von Kunststofffolien, Beschichtungen und Bitumenbahnen im Kelleraußenwand-, Fundament- und Bodenplattenbereich
  • Verwendung von radondichten Folien im Kelleraußenwand-, Fundament- und Bodenplattenbereich
  • bei der Verwendung von allen Abdichtungsbahnen muss darauf geachtet werden, dass diese gasdicht und ohne Beschädigung eingebaut werden bzw. vor Folgearbeiten (z.B. Einbau Wärmedämmung und/oder Estrich auf Betonbodenplatte) hinsichtlich Schäden bzw. Undichtheiten überprüft werden (z.B. mit Luftdichtheitstest im Unterdruckverfahren)
  • regelmäßige Kontrolle der Radonkonzentration in der Raumluft

Überall in Sachsen gibt es Radonvorkommen im Untergrund, nicht nur in den Radonvorsorgegebieten. Aber auch aus älteren Baumaterialien aus natürlichen Gesteinen und aus Schlacken kann eine geringe Abgabe von Radon in die Raumluft (Radon-Exhalation) erfolgen. Besonders im Zuge von energetischen Sanierungen, z.B. durch den Einbau neuer Fenster, wird die Luftdichtheit der Gebäudehülle verändert, sodass ein freier Luftaustausch über Fugen und Risse nicht mehr so sehr gegeben ist. Dadurch kann es zu einer Anreicherung von Schadstoffen und Radon in der Raumluft kommen, besonders wenn wenig gelüftet wird. Somit sollte das Thema Radonschutz bei jeder Sanierung mit bedacht werden auch im Zuge der Erstellung eines Lüftungskonzeptes.

In privat genutzten Wohnräumen steht es jeden frei, eine Radonmessung durchzuführen und die Radon-Beratungsangebote des Freistaates Sachsen zu nutzen oder einen Sachverständigen um Rat zu bitten.

An einem Arbeitsplatz muss Radon gemessen werden, wenn sich der Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes befindet und das Gebäude in einem ausgewiesenen Radonvorsorgegebiet steht. Außerhalb dieser Gebiete sollten Messungen freiwillig durchführt werden, um das Risiko einer erhöhten Radonkonzentration zu prüfen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen.  (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers).

Weitere Informationen unter:

Ansprechpartner

Stefan Vetter

Energieeffizientes Bauen
Radonberatung

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