Allgemeine Informationen
Gefördert wird die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden auf der Basis einer energetischen Bewertung mit einem öffentlichen Darlehen. Für die energetische Bewertung wird ein Zuschuss gewährt.
Beispiele:
- Verbesserung der Wärmedämmung (z. B. Außenwände, Fenster, Dach, Kellerdecke oder erdberührende Außenflächen beheizter Räume)
- Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen)
- Verbesserung der Energieeffizienz (Austausch von Kohle, Öl- oder Nachtspeicherheizungen durch Brennwertzentralheizungen; energieeffiziente Lüftungsanlagen; Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung)
Zuwendungsempfänger ist der Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohnung. Die zinsgünstigen Darlehen sowie der Zuschuss zur energetischen Bewertung im Förderprogramm Sächsisches Energiespardarlehen stellen eine De-minimis-Beihilfe dar. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Sächsisches Energiespardarlehen
Darlehenshöhe:
- maximal 90 % der förderfähigen Kosten
- mindestens 5.000 € insgesamt
- maximal 50.000 € je Wohneinheit des geförderten Wohngebäudes
Laufzeit:
- 20 Jahre
Zinssatz bei Unterschreitung der Mindestanforderungen der EnEV:
- 1.-10. Jahr 1,50 %
- ab dem 11. Jahr 3,00 %
Zinssatz bei Erreichen der Anforderungen der EnEV an ein Neubauvorhaben:
- 1.-20. Jahr 1,00 %
Weitere Informationen zur Auszahlung, Tilgung und zu den Sicherheiten finden Sie hier.
Zuschuss für energetische Bewertung
Zuschusshöhe:
- 100 % der nachgewiesenen Ausgaben für die energetische Bewertung
- maximal 500 € je Wohngebäude
Der Zuschuss wird nach Vollauszahlung des Sächsischen Energiespar-darlehens und Durchführung der Maßnahmen zum übernächsten Fälligkeitstermin des Darlehens mit der Restschuld verrechnet.
Weitere Informationen zu den Details der Förderung (Voraussetzungen, Verfahrensablauf, Fristen) sowie die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
Servicecenter SAB:
Tel.: 0351 4910 4920
Fax: 0351 4910 4105
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

