Überarbeitete Förderrichtlinie "EnergieEnergie ist eine physikalische Zustandsgröße. Das üblichste Formelzeichen ist E, jedoch werden für verschiedene Formen der Energie zum Teil auch andere Buchstaben verwendet. Ihre SI-Einheit ist das Joule. Energie bedeutet in der Physik die im System gespeicherte Arbeit oder die Fähigkeit des Systems, Arbeit zu verrichten. Dabei wird der Unterschied zu einem Referenz-Zustand (Energie-Nullniveau) betrachtet. Die Energie kann in verschiedenen Energieformen auftreten, beispielsweise mechanisch, thermisch, etc. und Klimaschutz" (EuK)
Die Förderrichtlinie "EnergieEnergie ist eine physikalische Zustandsgröße. Das üblichste Formelzeichen ist E, jedoch werden für verschiedene Formen der Energie zum Teil auch andere Buchstaben verwendet. Ihre SI-Einheit ist das Joule.
Energie bedeutet in der Physik die im System gespeicherte Arbeit oder die Fähigkeit des Systems, Arbeit zu verrichten. Dabei wird der Unterschied zu einem Referenz-Zustand (Energie-Nullniveau) betrachtet. Die Energie kann in verschiedenen Energieformen auftreten, beispielsweise mechanisch, thermisch, etc. und Klimaschutz" des Freistaates Sachsen wurde überarbeitet. Angepasst sind die Förderhöhen und die förderfähigen Maßnahmen Ein Förderantrag ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Es wird eine Bonusförderung von 10 vom Hundert für Kommunen bei Programmteilnahme am European Energy Award® oder bei Vorlage eines ganzheitlichen Energie- und Klimaschutzkonzeptes gemäß RL EuK/2007 gewährt. Eine Bonusförderung von 10 vom Hundert erhalten Unternehmen bei Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses.
Aktuelle Informationen zur EuK finden Sie unter:
www.sab.sachsen.de/euk
Regelvorhaben sind beispielsweise:
- Passivhäuser und Sanierung mit Passivhauskomponenten
- Anlagen zur effizienten Kälteerzeugung
- Wärmerückgewinnung
- Sorptions- oder verbrennungsmotorisch betriebene Wärmepumpen
- Energieeffiziente elektrische Antriebe, Pumpen und Verdichter
- Energieeffiziente Fertigungsverfahren
- Innenraum- und Straßenbeleuchtung
- Nahwärmenetze, Wärme- und Kältespeicher
- Anlagen zur effizienten Kälteerzeugung
Für weitere Maßnahmen wird eine Festbetragsförderung gewährt.
Diese beträgt für:
- Wohnraumlüftungsanlagen 25 €/m² Wohnfläche
- KWK-Anlagen je nach Größe und Technologie
- Passivhäuser Neubau 100 €/m² Energiebezugsfläche (lt. PHPP)
- Sanierung mit Passivhauskomponeten 130 €/m² Energiebezugsfläche (lt. PHPP)
Kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke und Wohnungs- gesellschaften, sind mit bis zu 30 vom Hundert förderfähig. Die SAENA berät auf fachlicher Ebene über die Möglichkeiten und Modalitäten innerhalb der Richtlinie. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -.
Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie unter www.sab.sachsen.de
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetpräsenz des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft www.smul.sachsen.de
Stand: 05. Januar 2011

