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Überarbeitete Förderrichtlinie "Energie und Klimaschutz" (EuK)

 

Die Förderrichtlinie "Energie und Klimaschutz" des Freistaates Sachsen wurde überarbeitet. Angepasst sind die Förderhöhen und die förderfähigen Maßnahmen. Ein Förderantrag ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Die Förderhöhen wurden für Regelvorhaben auf 35 vom Hundert angehoben. Des Weiteren wird eine Bonusförderung von 10 vom Hundert für Kommunen bei Programmteilnahme am European Energy Award® oder bei Vorlage eines ganzheitlichen Energie- und Klimaschutzkonzeptes gemäß RL EuK/2007 gewährt. Eine Bonusförderung von 10 vom Hundert erhalten Unternehmen bei Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses.

Neue Informationen zur EuK in Bezug auf das Hochwasser 2010 unter:
www.sab.sachsen.de/euk

Regelvorhaben sind beispielsweise:

Für weitere Maßnahmen wird eine Festbetragsförderung gewährt.
Diese beträgt für: 

Ab sofort sind kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke und Wohnungsgesellschaften, mit bis zu 30 vom Hundert förderfähig. Die SAENA berät auf fachlicher Ebene über die Möglichkeiten und Modalitäten innerhalb der Richtlinie. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -.

Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie unter www.sab.sachsen.de.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetpräsenz des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft www.smul.sachsen.de

 

Stand: 27. August 2010.