Neben dem Marktanreizprogramm hat die Bundesregierung ein weiteres Förderprogramm für erneuerbare Energien aufgelegt. Dieses KfW-Programm dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz.
Das Programm gliedert sich in zwei Programmteile: Der Teil "Standard" fördert die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in KWK.
Im Programmteil "Premium" werden besonders förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Wärme gefördert. Dazu gehören folgende Anlagen:
- Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
- Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
- Nahwärmenetze
- große Solarkollektoranlagen
- große Wärmespeicher
- Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
Die Fördermittel werden als langfristige, zinsgünstige Darlehen der KfW mit Tilgungszuschüssen aus Bundesmitteln ausgegeben. Für kleine Unternehmen (KU) gibt es im Programmteil "Premium" ein KU-Fenster mit einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz.
Konditionen für beide Programmteile
- Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
- bis zu 5 Jahre Kreditlaufzeit bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren; für Investitionsvorhaben, deren technische und wirtschaftliche Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden
- fester Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit; bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für 10 Jahre festgeschrieben; nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Die Mitfinanzierung der im KfW-Programm Erneuerbare Energien geförderten Anlagen aus anderen KfW-Programmen oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Ausgeschlossen ist auch die Kombination eines Kredites aus dem Programmteil "Standard" mit einem Kredit aus dem Programmteil "Premium" des KfW-Programms Erneuerbare Energien für dieselbe Investitionsmaßnahme.
Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine parallele Beantragung von ERP- oder KfW-Krediten für andere Investitionsmaßnahmen ist möglich.
Weitere Einzelheiten zur Förderung, insbesondere zur Antragstellung und zu den Zahlungs- und Tilgungsbedingungen, sind im Merkblatt aufgeführt und auf der Internetseite der KfW unter den Programmnummern: 270, 271, 272, 280, 281 dargestellt.
Informationen der KfW
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