Teil des integrierten Energie- und Klimaprogrammes der Bundesregierung ist die Verringerung des Energieverbrauchs in der Klima- und Kältetechnik. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen wurde auch die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen erlassen. Mit dieser Richtlinie werden energieeinsparende Investitionen bei bestehenden und bei neuen Anlagen gefördert.
StatusCheck
Bei dieser Einstiegsförderung wird die Erstellung einer kältetechnischen Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen sowie die Potentialberechnung eines Dienstleisters gefördert, um das Klimaschutzpotential einer in Betrieb befindlichen Kälteanlage zu ermitteln.
Voraussetzungen:
- Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage beträgt mind. 50 % des Gesamtenergieverbrauchs
- die jährlichen Kosten je Kälteanlage betragen mind. 15.000 Euro oder deren Energieverbrauch beträgt mind. 150.000 kWh
Förderumfang:
- 75 % der in Rechnung gestellten Kosten für den StatusCheck, max. 1.000 Euro, bei Anlagen mit besonderem Berechnungsaufwand 1.300 Euro
Basisförderung Altanlagen
Voraussetzungen:
- jährlicher Elektroenergieverbrauch der Kälteanlage mind. 150.000 kWh
- Energieverbrauchs-Minderungspotential von mind. 35 %
Förderumfang:
- 15 % der Nettoinvestitionskosten
- 25 % der Nettoinvestitionskosten, wenn CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kältemittel verwendet werden und ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird
Basisförderung Neuanlagen
Voraussetzungen:
- Einsatz der Kältemittel CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe und Nachweis über die Gesamteffizienz
- Einsatz energieeffizienter Komponenten (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren)
- laut Auslegungsrechnung ein zukünftiger Elektroenergieverbrauch von mind. 100.000 kWh/a und/oder Kosten für elektrische EnergieEnergie ist eine physikalische Zustandsgröße. Das üblichste Formelzeichen ist E, jedoch werden für verschiedene Formen der Energie zum Teil auch andere Buchstaben verwendet. Ihre SI-Einheit ist das Joule. Energie bedeutet in der Physik die im System gespeicherte Arbeit oder die Fähigkeit des Systems, Arbeit zu verrichten. Dabei wird der Unterschied zu einem Referenz-Zustand (Energie-Nullniveau) betrachtet. Die Energie kann in verschiedenen Energieformen auftreten, beispielsweise mechanisch, thermisch, etc. und Leistung von 10.000 Euro/a
Förderumfang:
- 25 % der Nettoinvestitionskosten
Bonusförderung
Einen Bonus erhält, wer über Basismaßnahmen hinaus zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz leistet. Gemeint sind marktgängige und entwicklungsoptimierte Technologien für vorhandene sowie neu zu errichtende Anlagen.
Förderfähig sind:
- nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (z. B. mittels Gasmotor, dessen Abwärme zusätzlich genutzt wird)
- Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (z. B. mittels Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen) zur Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme
Förderumfang:
- 25 % der Nettoinvestitionskosten.
- 35 % der Nettoinvestitionskosten bei Kältemittel CO2, NH3 oder nichthalogenierten Kohlenwasserstoffen
Weitere Informationen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Richtlinie Klima-bzw. Kälteanlagen
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-249
Telefax: +49 (0)6196 908-550

