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Energiemanagement in sächsischen Kirchen

Die ersten Anzeichen des Klimawandels spüren wir. Die Veränderungen sind durch das (Fehl-)Verhalten von uns allen mit verursacht worden. Und wir müssen lernen, dass die Schätze dieser Welt begrenzt sind - steigende Energiepreise machen das bewusst. Kirchgemeinden sind der Bewahrung der Schöpfung verpflichtet. Sie müssen sich als Teil der Gesellschaft den drängenden Fragen stellen - und Antworten darauf suchen. Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH unterstützt Kirchgemeinden bei Ihrer Energiearbeit.

Aktuell

2. Praxistag für sächsische Kirchgemeinden

Ansatzpunkte

Verbrauchsminderung im Gebäude

  • Einsparpotential in der Erhöhung des Dämmstandards der thermischen Hülle 
  • Energiebedarf wird von der individuellen Verhaltensweisen bestimmt, Schulungen zum Nutzerverhalten können den Energieverbrauch senken. 

Effiziente Anlagentechnik

  • Optimal bedarfsangepasste Einstellung der Anlagentechnik, Vermeidung von Wärmeverlusten und Schulung der Betreiber senken den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung.
  • Energieeffiziente Haushalts- und Bürogeräten sowie Beleuchtung und deren sparsamer Einsatz helfen den Stromverbrauch zu senken. 

Erneuerbarer Energien (Strom, Wärme)

  • Frühzeitig Einsatz erneuerbarer Energien prüfen, bevor die Grenznutzungsdauer von Heizungsanlagen erreicht sind

Um umweltverantwortlich zu wirtschaften, sind eine energiesparende  Bauweise der Gebäude und der Einsatz zukunftsfähiger und energiesparender
Technik unverzichtbar. Dennoch bleibt die Kirchgemeinde angewiesen auf  alltägliche Sorgfalt, muss immer wieder das Bewusstsein schärfen und  motivierende Impulse setzen, Informationen verfügbar machen und Beratungsmöglichkeiten nutzen. Ganz wichtig ist die Anerkennung der Bemühungen der - oft ehrenamtlich tätigen - Mitarbeiter und Gemeindeglieder. 

Initialberatung

Mit einer Initialberatung soll der Einstieg in die Themen Energieeinsparung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien erleichtert werden. Die Initialberatung dient der Aufdeckung von Schwachstellen und gibt Hinweise auf vorhandenes Einsparpotential. Es wird eine grundsätzliche Einschätzung der energiebezogenen Abläufe und Verbrauchswerte der betrachteten Gebäude ermöglicht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf gering-investive bzw. kurzfristig notwendige Maßnahmen zur Energieeinsparung gelegt. Im Rahmen der Richtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz" (RL EuK/2007) wird die Initialberatung mit einem Festbetrag gefördert. 

Leitlinien zur Initialberatung

  1. Die Kirchengemeinde hat, bevor der Energieberater eine Ortsbegehung durchführt, die Checklisten für alle zu untersuchenden Gebäude ausgefüllt und dem Energieberater übermittelt. Die Energieverbräuche der letzten drei Jahre und die Baupläne oder Skizzen der zu untersuchenden Gebäude sind beizufügen. Die Vorlagen der Checklisten zu Gebäudedaten, zur Gebäudebegehung sowie zur Verbrauchserfassung sind bei der SAENA erhältlich. 

  2. Bei der Ortsbegehung wird der Energieberater von mindestens zwei Personen aus der Kirchengemeinde begleitet, die vom Kirchenvorstand die Verantwor-tung für den Umgang mit Energie übertragen bekommen haben (Energiebeauftragte). Bei der Energieberatung für ein Pfarrhaus nimmt auch der Dienstwohnungsnehmer teil.

  3. Der Energieberater analysiert bei der Begehung alle energieverbrauchsrelevanten Einrichtungen und Anlagen und prüft insbesondere die Heizungseinstellung, die Stromverbraucher sowie die für die Wärmedämmung wichtigsten Teile der Gebäudehülle.

  4. Der Energieberater lässt sich von den begleitenden Personen den Umgang mit Wärmeenergie, Stromverbrauch und Lüftung in der Kirchengemeinde erläutern.

  5. Der Energieberater erläutert den begleitenden Personen alle Auffälligkeiten (vor Ort) und weist auf Verbesserungspotentiale im Gespräch hin und steht für Rückfragen zur Verfügung.

  6. In einem schriftlichen Auswertungsbericht des Energieberaters werden die Ergebnisse der Vor-Ort-Beratung und Auswertung der Checklisten bis spätestens 14 Tage nach dem Beratungstermin zusammengefasst. Eine Aufstellung kurzfristig notwendiger sowie mittel- und langfristig empfehlenswerter Maßnahmen mit grober Abschätzung des Einsparpotentials ist beizulegen. Die 10 wichtigsten geringinvestiven Maßnahmen sind gesondert hervorzuheben. Der Bericht wird der Kirchgemeinde übergeben – idealerweise findet eine gemeinsame Erörterung mit dem Energieberater statt. Mit dem Auszahlungsantrag ist bei der SAB eine Kopie des Berichtes einzureichen.

  7. Die Begleitpersonen aus der Kirchgemeinde stellen die Ergebnisse der Beratung im Kirchenvorstand oder zuständigem Ausschuss vor.

Förderung

Im Rahmen der RL EuK/2007 des Freistaates Sachsen wird die Initialberatung zur Steigerung der Energieeffizienz auch für Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einem Festbetrag gefördert.

Die Details der Förderung sind im Merkblatt N.4 "Initialberatung Energieeffizienz für Körperschaften des öffentlichen Rechts" hinterlegt.

Antragsberechtigte

  • neben Körperschaften öffentlichen Rechts (wie Städte und Gemeinden) auch Religionsgemeinschaften mit dem Status von Körperschaften öffentlichen Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen im Freistaat Sachsen sind

Fördervoraussetzungen

  • Bestätigung der Beratereignung durch SAENA
  • Eigenleistungen, z.B. Ausfüllen der Checklisten sind zu erbringen
  • Abschlussbericht

Höhe der Förderung

  • 440 € brutto pro Tag für den externen Berater (max. 75 %
    der zuwendungsfähigen Ausgaben) für i. d. R. 2 Beratertage 

Bewilligungstelle

  • SAB - Förderbank, Abt. Umwelt/Landwirtschaft
    Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden
    Internet: www.sab.sachsen.de

Ansprechpartner bei der SAENA

  • Antje Fritzsche

    Telefon: 0351-4910 3173
    E-Mail: antje.fritzsche@saena.de

  • Helfried Kaulfuß
    Telefon: 0351-4910 3176
    E-Mail: helfried.kaulfuß@saena.de

  • Checklisten im Excelformat zum Energiemanagement in Kirchgemeinden bitte über die Ansprechpartner direkt bestellen.