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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt den Einsatz energiesparenden Wärmeschutzes und energiesparender Anlagentechnik bei Gebäuden. Sie gilt sowohl für zu errichtende als auch für bestehende Gebäude.

Gegenüber der bisherigen Fassung der EnEV aus dem Jahr 2007 - wo die Energieausweispflicht die große Neuerung war -  wurden u. a. beim Neubau die Obergrenze für den zulässigen Primärenergiebedarf verschärft und die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle erhöht. Bei der Modernisierung von Altbauten gelten höhere Bauteilanforderungen. Die Nachrüstpflichten an bestehenden Gebäuden wurden ausgeweitet.

Die Sächsische Energieagentur (SAENA) hat die Inhalte der EnEV für Sie aufbereitet. So können Sie leicht ersehen, welche Forderungen in Ihrem Fall relevant sind.

Im Oktober 2009 ist die Änderung der EnEV in Kraft getreten.* Um die beiden Versionen vergleichen zu können, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine nichtamtliche Lesefassung veröffentlicht - hier zum Nachlesen.

Sollten Sie spezielle Fragen zu Ihrem Projekt haben, wie beispielsweise die Relevanz von Nachrüstpflichten (§10) nutzen Sie auch die Beratungsangebote der SAENA.

*Download möglich mit freundlicher Unterstützung des Bundesanzeiger Verlags.

Geltungsbereich

Die EnEV gilt NICHT für...

  • Gebäude, die weder beheizt noch gekühlt werden
  • Energieeinsatz von Produktionsprozessen in Gebäuden
  • Gebäude mit nur kurzer Nutzungsdauer bzw. einer Zweckbestimmung nach §1 Abs.2 EnEV

Kriterien nach Objekt- und Bautypen

 
Einfamilienhaus in Leipzig Foto Rene Gäns, SMUL

Wohngebäude

 


Gewerbebau in Bautzen Foto Rene Gäns, SMUL

Nichtwohngebäude
 


Sonderfall: Mischnutzung

Sind mehr als 10% der Gesamtnutzfläche dem Wohngebäudebereich beziehungsweise dem Nichtwohngebäudebereich zuzuordnen, müssen getrennte Ausweise ausgestellt werden. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen (siehe oben).

Neubauten

Seit 2009 müssen auch die Bestimmungen des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz beachtet werden!

 

Nichtwohngebäude

Zur Erstellung eines Bedarfsenergieausweises ist ein Nachweis gem. DIN V 18599 nötig.

weiterführende Links: