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Die gelisteten Personen für diese Anforderungskriterien haben entsprechende Erfahrungen nachzuweisen, um eine qualitativ hochwertig Beratungsleistung erbringen zu können. Es sind Kenntnisse über geeignete Hard- und Software- lösungen sowie Optimierungspotentiale erforderlich.

Jeder Berater muss durch Zuordnung der Anforderungskriterien zu den einzelnen Kategorien seine Qualifikation ausweisen.

1. Anlagentechnik in komplexen Gebäuden

Unter Anlagentechnik werden vor allem versorgungstechnische Systeme verstanden, die der Energieerzeugung, -speicherung, -verteilung und -anwendung entsprechen, die über den Umfang der vorgenannten Anforderungskriterien hinaus gehen. Hierzu zählen zum Beispiel Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung, der Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung, ORC - Anlagen. Auch große solarthermische Anlagen, Langzeitwärmespeicherung oder andere spezielle Speichersysteme sind der Anlagentechnik wegen der meist besonderen Anforderungen und der erhöhten Komplexität zuzuordnen. Die gelistete Person muss über entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um diesem Kriterium zu entsprechen.

2. Elektro- und Beleuchtungstechnik

Den gelisteten Personen müssen Aufbau, Funktion und Auslegung von elektro- und beleuchtungstechnischen Systemen sowie Verfahren der Bewertung und Optimierungsmög-lichkeiten geläufig sein. Hierzu zählen vor allem auch elektrische Antriebsaggregate.

3. EnergieEnergie ist eine physikalische Zustandsgröße. Das üblichste Formelzeichen ist E, jedoch werden für verschiedene Formen der Energie zum Teil auch andere Buchstaben verwendet. Ihre SI-Einheit ist das Joule. Energie bedeutet in der Physik die im System gespeicherte Arbeit oder die Fähigkeit des Systems, Arbeit zu verrichten. Dabei wird der Unterschied zu einem Referenz-Zustand (Energie-Nullniveau) betrachtet. Die Energie kann in verschiedenen Energieformen auftreten, beispielsweise mechanisch, thermisch, etc. und Facility Management

Die Erfassung und Optimierung des Energieeinsatzes durch Gebäude-leittechnik, der Einsatz intelligenter Regelsysteme sowie die professionelle Überwachung und Betreibung von gebäudetechnischen Anlagen sind insbesondere bei Anlagen mit hoher Komplexität unabdingbare Voraussetzungen für die dauerhafte Sicherstellung der Energieeffizienz.

4. Heizungstechnik von Wohngebäuden

Den gelisteten Personen müssen Aufbau, Funktion und Regelung von heizungstechnischen Systemen sowie Verfahren der Bewertung und Optimierungsmöglichkeiten geläufig sein.

5. Klima- und Kältetechnik in Nichtwohngebäuden

Den gelisteten Personen müssen Aufbau, Funktion und Regelung von klima- und kältetechnischen Systemen sowie Verfahren der Bewertung und Optimierungsmöglichkeiten geläufig sein.

6. Einsatz von Messtechnik

Um diesen Anforderungskriterien gerecht zu werden, muss der Berater einerseits über die entsprechende Messtechnik verfügen und dieselbe beherrschen sowie aus den gewonnenen Messungen die korrekten Schlussfolgerungen ableiten können.

7. Begleitung durch Monitoring

Unter Monitoring wird die längerfristige Messwerterfassung, Auswertung und Optimierung von versorgungstechnischen Systemen verstanden. Dazu sind im Allgemeinen neben der Messtechnik geeignete Datenspeicher sowie Übertragungs- und Auswertesysteme erforderlich.

8. Raumlufttechnik

Den gelisteten Personen müssen Aufbau, Funnktion und Regelung von raumlufttechnischen Systemen sowie Verfahren der Bewertung und Optimierungsmöglichkeiten geläufig sein.

9. Wärme- und Feuchteschutz von Gebäuden

Es müssen Fachkenntnisse über bauphysikalische Zusammenhänge zur Beurteilung sowie Optimierung von Baukonstruktionen unter den Gesichtspunkten des Wärme- und Feuchteschutzes vorhanden sein. Dazu gehören insbesondere Kenntnisse über Baustoffe, Aufbauten von Konstruktionsteilen, Berechnung von U-Werten und Feuchtebilanzen in Bauteilen sowie zweckmäßige Sanierungsvorschläge zur Erhöhung des Wärmeschutzes. Des Weiteren müssen Kenntnisse über Fehlkonstruktionen bzw. Schwachstellen bzw. Problemfälle vorhanden sein, um den Beratungsumfang in jeder Hinsicht qualitativ hochwertig abzusichern.