Die gelisteten Personen für diese Anforderungskriterien haben entsprechende Erfahrungen nachzuweisen, um eine qualitativ hochwertig Beratungsleistung erbringen zu können. Es sind Kenntnisse über geeignete Hard- und Software- lösungen sowie Optimierungspotentiale erforderlich.
Jeder Berater muss durch Zuordnung der Anforderungskriterien zu den einzelnen Kategorien seine Qualifikation ausweisen.
Unter Anlagentechnik werden vor allem versorgungstechnische Systeme verstanden, die der Energieerzeugung, -speicherung, -verteilung und -anwendung entsprechen, die über den Umfang der vorgenannten Anforderungskriterien hinaus gehen. Hierzu zählen zum Beispiel Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung, der Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung, ORC - Anlagen. Auch große solarthermische Anlagen, Langzeitwärmespeicherung oder andere spezielle Speichersysteme sind der Anlagentechnik wegen der meist besonderen Anforderungen und der erhöhten Komplexität zuzuordnen. Die gelistete Person muss über entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um diesem Kriterium zu entsprechen.
Den gelisteten Personen müssen Aufbau, Funktion und Auslegung von elektro- und beleuchtungstechnischen Systemen sowie Verfahren der Bewertung und Optimierungsmög-lichkeiten geläufig sein. Hierzu zählen vor allem auch elektrische Antriebsaggregate.
Die Erfassung und Optimierung des Energieeinsatzes durch Gebäude-leittechnik, der Einsatz intelligenter Regelsysteme sowie die professionelle Überwachung und Betreibung von gebäudetechnischen Anlagen sind insbesondere bei Anlagen mit hoher Komplexität unabdingbare Voraussetzungen für die dauerhafte Sicherstellung der Energieeffizienz.
Den gelisteten Personen müssen Aufbau, Funktion und Regelung von heizungstechnischen Systemen sowie Verfahren der Bewertung und Optimierungsmöglichkeiten geläufig sein.
Den gelisteten Personen müssen Aufbau, Funktion und Regelung von klima- und kältetechnischen Systemen sowie Verfahren der Bewertung und Optimierungsmöglichkeiten geläufig sein.
Um diesen Anforderungskriterien gerecht zu werden, muss der Berater einerseits über die entsprechende Messtechnik verfügen und dieselbe beherrschen sowie aus den gewonnenen Messungen die korrekten Schlussfolgerungen ableiten können.
Unter Monitoring wird die längerfristige Messwerterfassung, Auswertung und Optimierung von versorgungstechnischen Systemen verstanden. Dazu sind im Allgemeinen neben der Messtechnik geeignete Datenspeicher sowie Übertragungs- und Auswertesysteme erforderlich.
Den gelisteten Personen müssen Aufbau, Funnktion und Regelung von raumlufttechnischen Systemen sowie Verfahren der Bewertung und Optimierungsmöglichkeiten geläufig sein.
Es müssen Fachkenntnisse über bauphysikalische Zusammenhänge zur Beurteilung sowie Optimierung von Baukonstruktionen unter den Gesichtspunkten des Wärme- und Feuchteschutzes vorhanden sein. Dazu gehören insbesondere Kenntnisse über Baustoffe, Aufbauten von Konstruktionsteilen, Berechnung von U-Werten und Feuchtebilanzen in Bauteilen sowie zweckmäßige Sanierungsvorschläge zur Erhöhung des Wärmeschutzes. Des Weiteren müssen Kenntnisse über Fehlkonstruktionen bzw. Schwachstellen bzw. Problemfälle vorhanden sein, um den Beratungsumfang in jeder Hinsicht qualitativ hochwertig abzusichern.

